Frequenzen für das Betreiben regionaler und lokaler drahtloser Netze

Antragsverfahren soll in der 2. Jahreshälfte 2019 beginnen

20.04.2019

Die Bundesnetzagentur hat im März 2019 „Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs“ im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Ergänzend hierzu hat die Bundesnetzagentur nun den Entwurf der „Verwaltungsvorschrift Lokales Breitband“ erarbeitet. Sie beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Antragsverfahrens (Regeln und Formblätter).

Es ist vorgesehen, das Antragsverfahren für lokale Frequenznutzungen in der 2. Jahreshälfte zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Gebührenposition vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall. Daher können derzeit noch keine Anträge auf Frequenzzuteilung gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.