Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen

Großes Potenzial im industriellen Bereich

18.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen veröffentlicht. Sie will Frequenzen zur Verfügung stellen, mit denen lokale Netze genau nach dem Bedarf der Unternehmen aufgebaut werden können. „Dies ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Industrie 4.0“, erklärt Jochen Hamann, Präsident der Bundesnetzagentur, der zudem das große Potential für 5G betont, welches insbesondere auch im industriellen Bereich liege.

In der anstehenden Auktion werden Frequenzen für bundesweite Zuteilungen aus dem Bereich 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Mit Blick auf unterschiedliche industrielle und mittelständische Geschäftsmodelle und Frequenzbedarfe wird daneben der Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen bereitgestellt. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Ziel ist es, dass diese Bereiche ebenfalls von innovativen 5G-Anwendungen profitieren können.

Nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen wurden grundlegende Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen erarbeitet. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Es wird sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen handeln und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit.

Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen. Auch die Bieter der 5G-Auktion müssen diese Rahmenbedingungen vor Beginn der Auktion kennen, um den wirtschaftlichen Wert der zu versteigernden Frequenzen einschätzen zu können, da es sich um einen angrenzenden Frequenzbereich handelt.

Die Rahmenbedingungen finden Sie hier.