555 Millionen Euro für den innovativen Mittelstand

BMWi veröffentlicht neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Mittelständischen Unternehmen wird so ermöglicht, eine passgenauere und bessere Förderung zu erhalten.

„Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft und Innovationen sind die Basis für Wohlstand und Arbeitsplätze. Mit dem neuen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand stellen wir allein in 2020 555 Millionen Euro zur Verfügung. Wir fördern dabei insbesondere innovative junge und kleine Unternehmen und intensivieren den Wissenstransfer. Auch Unternehmen in strukturschwachen Regionen erhalten noch bessere Förderbedingungen.“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Die neue Richtlinie ermöglicht, dass junge sowie kleine Unternehmen und Erstinnovatoren künftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, um anspruchsvollere Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu realisieren. Durch erhöhte Fördersätze ziehen zudem kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen einen Nutzen. Ein weiterer Vorteil liegt in der Intensivierung des nationalen und internationalen Wissenstransfers sowie des Transfers der Forschungsergebnisse in die Praxis.

Mit jährlich 3.000 Technologieentwicklungsprojekten ist das ZIM das größte Innovationsprogramm der Bundesregierung zur Förderung von innovativen KMU. Für das Jahr 2020 werden dafür Haushaltsmittel von 555 Millionen Euro bereitgestellt. Die bisherige Förderrichtlinie ist am 31. Dezember 2019 ausgelaufen. Aus diesem Grund wird die neue Richtlinie die alte ersetzen. Die ZIM-Projektträgerschaft wird neu ausgeschrieben, dies soll voraussichtlich im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden. Dann können Anträge unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen gestellt werden. Förderantrage, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier: BMWI.