Förderung: „Handwerk 4.0: digital und innovativ“

Einreichungsfrist ist der 04. Mai 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zielt mit der Maßnahme „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ darauf ab, die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk zu fördern. Handwerksunternehmen sollen ermutigt werden, neuartige und signifikant verbesserte Angebote zu erbringen oder Leistungen effizienter und nachhaltiger anzubieten. Ziel ist, dass Arbeitsplätze im Handwerk gesichert und neue Arbeitsplätze generiert werden. Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene sowie anwendungsorientierte Projektideen.

Die Projekte sollten mindestens einen der drei Themenbereiche behandeln:

  • Innovative Werkzeuge: Physische Systeme zur Unterstützung bei körperlicher Arbeit (u. a. Robotik) oder neue ergonomische, skalierbare Software-Werkzeuge und /oder Methoden zur Entlastung der Mitarbeiter durch bedarfsgerechte Bereitstellung von Informationen (u. a. AR/VR-Unterstützung)
  • Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle: Neue Kundenbeziehungsansätze (u. a. Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing, Co-Produktion) oder neue Geschäftsmodelle
  • Digitalisierung von Wertschöpfungsketten: Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken (u. a. Cloud-Dienste) oder Organisation und Individualisierung von Wertschöpfungsprozessen aus Sicht des Kundennutzens

Bis spätestens 4. Mai 2020 müssen Bewerber zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorlegen.

Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie hier.