Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“

BMBF fördert innovative Kommunen und Regionen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ Kommunen und Regionen, die infolge von strukturellen Veränderungen vor Hindernissen stehen. Die Fördermaßnahme gehört zum BMBF-Konzept für strukturschwache Regionen „Chancen.Regionen“ und des Gesamtdeutschen Fördersystems des Bundes für strukturschwache Regionen.

Die Maßnahme hat das Ziel, Kommunen und Regionen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und so deutschlandweit vergleichbare Lebensverhältnisse zu schaffen. Zudem sollen Kommunen und Regionen in ihren Rollen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. Die Maßnahme fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Projekte müssen dabei präsentieren, inwieweit die Daseinsvorsorge und zugleich beispielsweise die Energie- oder Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft gestärkt wird.

Unter anderem sind das folgende Themenbereiche:

  • Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten
  • Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten
  • Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen
  • Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge

Die Fördermaßnahme richtet sich an Kommunen (Städte bis maximal 100.000 Einwohnern, Gemeinden, Landkreise), kommunale Eigenbetriebe, Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden (z. B. Gemeindeverband) sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die in vollem Umfang in kommunaler Trägerschaft stehen.

Im ersten Schritt müssen Antragsteller dem Projektträger PtJ zunächst für jeden Projektvorschlag aussagefähige Projektskizzen vorlegen. Frist für die Einreichung ist der 30. Juni 2020.

Weitere Informationen finden Sie hier: BMBF.