Einführung von 5G: Die ersten Schritte

Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf für Frequenzauktionen

19.09.2018

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat der Bundesnetzagentur vorgelegt. Das Papier umfasst auch Regelungen zu der Versorgungsauflage, den Diensteanbietern und zum nationalen Roaming.

Dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir gehen mit unseren Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen. Wir verpflichten jeden Anbieter bis Ende 2022 mindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufzubauen. Wir sprechen also beispielsweise bei drei Anbietern von 1500 Stationen in Deutschland, mit denen der neue Mobilfunkstandard eingeführt werden muss. Außerdem müssen die Anbieter jeweils weitere 500 Masten aufstellen, mit denen sie mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern.“

Da der Netzausbau eine dauerhafte Aufgabe ist, sollen auch in den kommenden Jahren weitere Frequenzen vergeben werden. Ein Fokus liegt dabei auf der Vergabe von Frequenzen, die insbesondere zur Fläche geeignet sind. Die gegenwärtige Konzentration auf Kapazitätsfrequenzen mit kurzer Reichweite begründet die Bundesnetzagentur mit den zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig hohen Kosten eines flächendeckenden Ausbaus.

Im Plan enthalten sind auch Frequenzen, die für das autonome Fahren reserviert sind – etwa für die Kommunikation mit der Straße und anderen Fahrzeugen. Die Autobahnen und Bundesstraßen sollen bis 2022 versorgt werden. Gleiches gilt für fahrgaststarke Bahnstrecken. Ebenfalls wichtig sind die Auflagen zum nationalen Roaming: Dienstanbieter können zwar nicht verpflichtet werden, Dritte in ihre Netze zu lassen, aber es sollen durch Kooperationen zwischen Anbietern trotzdem beträchtliche Kosteneinsparungen beim Ausbau in ländlichen Gebieten ermöglicht werden.

Der Beirat der Bundesnetzagentur berät am 24. September 2018 über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion. Nach der Beiratsbefassung ist eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geplant. Die endgültige Entscheidung soll im November fallen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Den Entwurf finden Sie hier.