BSI-Förderaufruf für Projekte im Bereich Digitaler Souveränität und 5G/6G-Cyber-Sicherheit

Ab Mai 2022 können Projekte vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit einem Förderprogramm unterstützt werden

Ab Mai 2022 können Vorhaben im Bereich der digitalen Souveränität und Cyber-Sicherheit für 5G/6G-Kommunikationstechnologien mit einem Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt das Förderprogramm als durchführende Stelle für das Bundeministerium des Innern und für Heimat (BMI) um.

Geförderte Projekte sollen dazu beitragen, dass moderne Netztechnologien entwickelt und erprobt werden, um so die Risiken für den Einsatz von 5G/6G-Technologien zu minimieren und Sicherheitslücken zu schließen. Es sollen geeignete Anwendungsfälle für moderne Netztechnologien in der Digitalisierung identifiziert werden. Ziel ist, neue Kommunikationstechnologien zu etablieren und damit Wettbewerbsvorteile für die Akteure zu erzielen.

Das Programm richtet sich an Kommunen, Hochschuleinrichtungen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Letzteres können beispielsweise Netz- oder Campus-Netzbetreiber, Hersteller, Integratoren, Berater und Schulungsunternehmen sein. Ein Fokus liegt auf der Förderung von jungen Unternehmen und Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Folgende Themenschwerpunkte sind Zielgegenstand des Programms:

  • Test-Infrastrukturen und Studien im 5G/6G-Backbone-Bereich mit dem Schwerpunkt auf Software definierte Netzwerke (SDN)
  • Cyber-Sicherheit in 5G/6G-Digitalisierungsfeldern (beispielsweise Anwendungsszenarien im Bereich Smart City und Logistik)
  • Aufbau von 5G/6G-Prüf- und Zertifizierungsstellen
  • Sicherheit und Resilienz von 5G/6G-Technologien und Infrastrukturen
  • Vorhaben von KMU, insbesondere Jungunternehmen und Start-ups, im Bereich 5G/6G-Netzwerksicherheit und Open RAN

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Antrags- und Auswahlverfahren in Form einer Projektskizze und eines formalen Antrags. Die Skizzen können voraussichtlich ab Anfang Juni 2022 eingereicht werden. Das Förderprogramm und die zugehörige Richtlinie werden zeitnah verbindlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

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