Förderung des Projekts „Baltic Future Port“
Im Rahmen des 5x5G-Wettbewerbs erhält das Lübecker Projekt „Baltic Future Port“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Förderung in Höhe von 3,9 Millionen Euro. Im Projekt soll der konkrete Nutzen von 5G für einzelne Teilprojekte im Lübecker Hafen erprobt und erforscht werden. Das Ziel sind die Analyse der Wertschöpfungskette in Hinblick auf Optimierungspotenziale und die Realisierung von Effizienzsteigerungen durch den Einsatz von 5G-Anwendungen.
Eine funktionierende und effektive globale Supply Chain ist eine der wichtigsten Grundlagen für international ausgerichtete Volkswirtschaften, Märkte und Unternehmen. Neue Herausforderungen ergeben sich aus Innovationen, neuen Technologien und veränderte Kundenanforderungen. Ein Hafenstandort wie Lübeck ist gefordert, Geschäftsmodelle und Technologien kontinuierlich anzupassen, um die Erwartungen zu erfüllen.
5G umfasst eine Neuausrichtung der Netzarchitektur im Bereich der Mobilfunkkommunikation. Die Ausrichtung ist dabei stark auf die Anforderungen der lokalen Netze ausgelegt. Das 5G-Netz besitzt eine hohe Flexibilität und Zuverlässigkeit und bietet einen höheren Datendurchsatz, mehr Kapazität und eine optimierte Reaktionszeit.
Integrierte Standorte (5G-Campus) sind Häfen, Flughäfen, Eisenbahnen, Verkehrsnetze und Wasserstraßen. Diese haben das Potenzial zeitkritische Datenübertragung und permanente Kommunikation zuverlässig und schnell durchführen zu können. Verbunden werden können Millionen von Betriebs- und Handhabungs-Parameter, Waren genauer, effizienter und sicherer verfolgt und Entscheidungsfindung mit Analysen in Echtzeit verbessert werden.
Mit einem 5G-Netz schafft der Hafenstandort Lübeck die Möglichkeit einer intelligenten Plattform für die Überwachung der Hafen-Infrastruktur und der Hafenbahn. Außerdem wird dadurch die Schaffung einer Grundlage für das Management eines zukunftsorientierten autonomen Hafenbetriebes mit entsprechender Fahrzeugsteuerung sowie integrierter Kommunikation zu und mit der Hafenbehörde, dem Hafenbetreiber, den Terminal- und Kaianlagen-Betreiber bis hin zu Reedereien und Logistikunternehmen sowie sonstigen Dienstleistern der Hafenwirtschaft ermöglicht.
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