Frequenzkompass 2020 veröffentlicht

Erste Überlegungen zur Frequenzverfügbarkeit für den Mobilfunk

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Frequenzkompass 2020 vorgestellt, der erste Überlegungen zur Frequenzverfügbarkeit für den Mobilfunk beinhaltet. Er gibt außerdem einen Einblick, welche weiteren Schritte in der Frequenzregulierung durch die Bundesnetzagentur erfolgen.

Die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz gelten noch bis zum Ende des Jahres 2025. Den Unternehmen sollen frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden, sodass weiterhin Investitionen in Netze getätigt werden können. Aufgrund der immer stärkeren Nachfrage nach mobilen breitbandigen Diensten wird der Breitbandausbau Verbrauchern einen Nutzen bieten.

Der Frequenzkompass stellt den ersten Schritt zur Frequenzbereitstellung dar. Zunächst sollen der Sachverhalt und Belange der Marktbeteiligten ermittelt werden. Dazu können Stellungnahmen bis zum 23.10.2020 abgegeben werden.

Im Nachfolgenden findet eine Bewertung der Stellungnahmen statt. Danach erfolgt die Prüfung der Bereitstellung geeigneter Frequenzen für den Mobilfunk unter Berücksichtigung der Belange anderer Nutzergruppen. Beachtet werden zudem die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.