Mobilfunkgipfel: Einigung auf Eckpunkte der Mobilfunk-Förderung
Die Mobilfunknetze in Deutschland sind besser geworden. Seit dem 1. Mobilfunkgipfel (12.7.2018) wurden durch die damals beteiligten Unternehmen mehr als 18.000 Masten neu errichtet oder aufgerüstet. Besseres Netz für weit mehr als 15 Millionen Menschen. Heute haben mehr als 99 Prozent der Haushalte LTE-Empfang und die Covid-19-Pandemie hat eines deutlich gezeigt: die Sicherheit und Stabilität der deutschen Netze war zu keiner Zeit gefährdet, obwohl das Nutzungsverhalten der Menschen und Unternehmen sich wesentlich verändert hat.
Die großen Herausforderungen bleiben und müssen weiter angegangen werden: Insbesondere im ländlichen Raum gibt es weiterhin unversorgte Gebiete und Haushalte. Um gerade dort auf Funklochjagd zu gehen, hat die Bundesregierung bereits im November letzten Jahres mit der Mobilfunkstrategie ein starkes Maßnahmenpaket vorgestellt. Nun wurde mit der Einigung auf die Eckpunkte der Mobilfunkförderung ein großer Schritt zur Umsetzung dieser Maßnahmen getan.
Die wichtigsten Eckpunkte für die Mobilfunkförderung im Überblick:
- Definition „weißer Fleck“ im Sinne des Mobilfunkförderprogramms
Als „weißer Fleck“ wird ein Gebiet bezeichnet, in dem keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht. Die Förderung adressiert damit Gebiete, in denen keine Mobilfunkversorgung oder nur eine Mobilfunkversorgung mit 2G existiert. - Die Eckpunkte legen einen Verfahrensablauf zur Identifizierung bis zur Schließung „weißer Flecken“ fest. Ebenso wird die Reihenfolge des Standortausbaus bestimmt sowie Anhaltspunkte zu Fördersätzen und Kofinanzierung geboten.
Die Mobilfunknetzbetreiber stellen der Bundesnetzagentur und der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis 30.09.2020 Informationen darüber zur Verfügung, welche GSM-Standorte für eine LTE-Erschließung zur Umsetzung von Verpflichtungen bzw. Zusagen sowie in weißen Flecken (kein mobiles Breitband verfügbar) nutzbar gemacht werden können.
Für die zusätzlich erforderliche Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten wird der Bund auf Basis der Förder-Eckpunkte mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ ohne Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen dort fördern, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau auch aufgrund von Versorgungsverpflichtungen oder Ausbauzusagen zeitnah nicht zu erwarten ist.
Darüber hinaus wollen Bund, Länder und Kommunen geeignete Liegenschaften, Grundstücke und Infrastrukturen der öffentlichen Hand für den Mobilfunkausbau zur Verfügung stellen und die Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten beschleunigen.
Auch die Sorgen der Bevölkerung in Sachen 5G-Ausbau sollen ernst genommen werden: Vor diesem Hintergrund wird der Bund in Kooperation und Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft eine Kommunikationsinitiative starten. Ziel ist es, transparent und neutral über die technischen Eigenschaften, die Anwendungsfelder und die Möglichkeiten der neuen Technik einerseits und über gesellschaftliche Auswirkungen und mögliche Risiken andererseits zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier: BMVI.