Umweltministerium NRW: 5G-Sendeanlagen halten die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit ein

An allen untersuchten Sendeanlagen wurde der Grenzwert für die elektrischen und magnetischen Felder eingehalten

Der 5G-Ausbau in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Mehr als 70 Prozent der Fläche in NRW sind bereits mit 5G versorgt. Damit die neue Technologie auch in der Gesellschaft eine breite Akzeptanz erfährt, ist es besonders wichtig, dass die Sendeanlagen alle gesundheit relevanten Grenzwerte einhalten.

Das vom Umweltministerium initiierte und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Auftrag gegebene Untersuchungsvorhaben zeigt, dass die Sendeanlagen der 5G-Technologie die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sicher einhalten. Unter Federführung des Institutes für Hochfrequenztechnik der RWTH Aachen sei festgestellt worden, dass die Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder an allen untersuchten Sendeanlagen eingehalten wurden.

An zehn ausgewählten 5G-Standorten in Nordrhein-Westfalen wurden systematische Messungen der Immissionen elektromagnetischer Felder durchgeführt. Dazu wurden zum einen Sendeanlagen, an denen 5G über die Technik DSS parallel mit LTE im gleichen Frequenzband betrieben wird, berücksichtigt. Aber auch Sendeanlagen, die mit höheren Funkfrequenzen bei 3,6 GHz betrieben werden und hierüber eine hohe lokale Funkversorgungskapazität ermöglichen, wurden berücksichtigt.

Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Auch bei maximal möglicher Anlagenauslastung werden die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sicher eingehalten.
  • Es gibt eine deutliche Spanne zwischen den momentan zum Messzeitpunkt ermittelten Immissionen und den aus den technischen Anlagendaten hochgerechneten theoretisch maximal möglichen Immissionen: Momentan gemessene Feldstärkewerte schöpfen den Grenzwert der 26. BImSchV im Durchschnitt lediglich zu 2,05 Prozent und am ungünstigsten Standort zu 6,27 Prozent aus. Bei maximal möglicher Anlagenauslastung liegen die Feldstärkewerte im Durchschnitt bei 12,70 Prozent des Grenzwertes und am ungünstigsten Standort bei 52,22 Prozent.
  • Maximal-Immissionen durch 5G im 3,6 GHz-Band fallen höher aus als die Maximal-Immissionen durch 5G mit der Technik DSS bzw. durch die Vorgängertechniken LTE/GSM. Dies sei auf eine effizientere Strahlbündelungstechnik („Beamforming“) bei der Funkversorgung für den Mobilfunknutzer zurückzuführen.
  • Bei 5G im 3,6 GHz-Bereich können auch mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage im Vergleich zu den Vorgängertechniken höhere Immissionen auftreten. Dies ist für eine gute Funkversorgung bis hin zum Rand der Funkzelle erwünscht.

In 2022 schließen sich an dieser Untersuchung noch weitere Messungen an sogenannten 5G-Kleinzellen an. Deren Sendeanlagen sind weniger leistungsstark als die bisher untersuchten Basisstationen und haben eine geringere Reichweite. Diese sollen an stark frequentierten Orten (z. B. Bahnhöfen) einen guten Datentransfer ermöglichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Umweltministerium NRW.