Verstärkte Zusammenarbeit bei grauen Flecken
Der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica hat mit der Deutschen Telekom und Vodafone jeweils ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Inhalt der Vereinbarung ist die Kooperation in graue Flecken.
Im Gegensatz zu weißen Flecken beziehen sich graue Flecken auf Gebiete, die bisher nur von einem Betreiber mit mobilem Breitband versorgt werden. Die Deutsche Telekom und Vodafone sollten zunächst in graue Flecken kooperieren. In Verhandlungen stehen nach Interventionen von Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur jetzt die drei Mobilfunkbetreiber.
Laut Bundesnetzagentur sind die Aktivitäten der Mobilfunkbetreiber bezüglich der optimierten Breitbandversorgung der Bevölkerung zu unterstützen. Gleichzeitig muss der chancengleiche Wettbewerb berücksichtigt werden.
Aus frequenzregulatorischer und kartellrechtlicher Sicht werden die Verhandlungen von der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt unterstützt. Die Bundesnetzagentur zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Mobilfunkbetreiber weitestgehend zu ermöglichen. Grund dafür ist, dass die Netzbetreiber zu einem kosteneffizienten Netzausbau und einer Optimierung der mobilen Breitbandversorgung beitragen können.
Städtische Gebiete werden in Deutschland bereits jetzt sehr gut mit mobilem Breitband versorgt. In Gebieten, die nicht mit Mobilfunk versorgt werden und in Gebieten, in denen nur ein Mobilfunknetzbetreiber eine Versorgung anbietet, können die Kooperationen zu einer verbesserten Mobilfunkversorgung der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum beitragen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.