Bundesnetzagentur fördert die technische Entwicklung von 5G Campusnetzen

Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Regelungen für Betreiber lokaler nichtöffentlicher Mobilfunknetze

Der Betrieb eines lokalen 5G-Netzes ermöglicht vielen Unternehmen neue Möglichkeiten der Digitalisierung bestehender Prozesse und der Einführung neuer, digitaler Geschäftsprozesse. Bisher mussten sich die Betreiber*innen nicht-öffentlicher Campusnetze jedoch in erster Linie auf die von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die allgemeine Nutzung bereitgestellten IMSIs verlassen. Solche IMSIs werden benötigt, um Endeinrichtungen in Campusnetzen mit heute verfügbarer Mobilfunktechnik zu adressieren. Bei bestimmen Anwendungen erfüllten die bisher frei verfügbaren IMSIs jedoch nicht die bestehenden Anforderungen.

Dies wird sich in Zukunft jedoch ändern, da die Bundesnetzagentur neue Regelungen veröffentlicht hat, nach denen Betreiber*innen von privaten Campusnetzen nun die Möglichkeit haben, sich internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSIs) und andere Netzkennungen zuteilen zu lassen. Diese Bereitstellung leistet laut der Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und kommt sowohl kleinen als auch mittelständigen Unternehmen (KMUs) zugute, die private Campusnetze mit eigenen Zuteilungen von Breitband-Frequenzen und Nummern betreiben wollen.

Eine individuelle Zuteilung von IMSIs und speziellen Netzkennungen ermöglicht es, Netze sicherer zu differenzieren. Zudem können so ungewollte Einbuchungsprozesse verhindert werden und neue Anwendungsfelder für nichtöffentliche Campusnetze erschlossen werden.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagt dazu: „Mit eigenen Nummernzuteilungen für lokale 5G-Netze geben wir dem Aufbau von privaten Campusnetzen am Industriestandort Deutschland noch mehr Planungssicherheit und unterstützen den störungsfreien Betrieb. Die Bundesnetzagentur nimmt mit der Nummernbereitstellung für private Netze in Europa eine Vorreiterrolle ein“.

Ab dem 24.2.2022 können Betreiber*innen die Zuteilungen von 10.000er Teilblöcken des IMSI-Blockes „262 98“ und benötigte weitere Netzkennungen bei der Bundesnetzagentur beantragen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur