Bundesnetzagentur untersagt Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“
Bereits Anfang September 2021 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Zero Rating-Optionen „StreamOn“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Laut dem Europäischen Gerichtshof ist der Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot anzusehen, weshalb sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs nicht zulässig sind. Bei Zero Rating-Optionen wird hingegen der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden und damit unbegrenzt nutzbar sind.
Gedeckt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Bundesnetzagentur nun angeordnet, die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ bis zum 01.07.2022 einzustellen. Für das Einstellen der Dienste für Bestandskunden gibt die Bundesnetzagentur den Telekommunikationsanbietern Deutsche Telekom und Vodafone, aufgrund der großen Anzahl von Bestandskunden, bis Ende März 2023 Zeit.
Die Bundesnetzagentur ist der Auffassung, dass das Verbot von Zero Rating-Optionen positive Auswirkungen auf den deutschen Mobilfunkmarkt haben wird. So geht die Bundesbehörde davon aus, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur