5G-Frequenzen werden 2019 versteigert

Bundesnetzagentur möchte so einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland ermöglichen

23.05.2018

Die Bundesnetzagentur hat nun über die Vergabe von Frequenzen im 2-GHz-Band und einen Großteil des 3,6-GHz-Bandes für den drahtlosen Netzzugang (mobiles Breitband) entschieden. Das Ergebnis: Bundesweite Frequenznutzungsrechte in diesen Bereichen werden wegen Frequenzknappheit in einem objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren versteigert.

Durch die frühzeitige Bereitstellung der Frequenzressourcen möchte die Bundesnetzagentur Planungs- und Investitionssicherheit schaffen und eine rechtzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen vor dem Ende der Zuteilungen sicherstellen. Damit soll ein schneller, flexibler und bedarfsgerechter 5G-Rollout in Deutschland ermöglicht werden.

„Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bevor die Auktion tatsächlich beginnen kann, muss allerdings noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln entschieden werden. Nach Beteiligung der interessierten Kreise werden bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen, die dann 2019 stattfinden kann.

Parallel dazu erarbeitet die Bundesnetzagentur Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen in den Bereichen 3.700 MHz – 3.800 MHz und 26 GHz zur lokalen und regionalen Nutzung. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.

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