Breitbandmessung: Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2021/2022
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Jahresbericht 2021/2022 detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht:
Ergebnisse im Festnetz
Im Festnetz erhielten über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg 84,4 Prozent der Nutzer*innen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate im Download. Bei 42,3 Prozent der Nutzer*innen wurde diese voll erreicht oder überschritten. Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern variierten die Ergebnisse. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter – auch technologiebedingt – zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmals werden in diesem Bericht auch Gigabit-Anschlüsse berücksichtigt. Ein Vergleich mit dem Vorjahr, in dem nur Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher bei aggregierten Darstellungen nicht möglich.
Ergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten 23,2 Prozent der Nutzer*innen (2020/2021: 20,1 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate im Download. Bei 3,0 Prozent der Nutzer*innen (2020/2021: 2,6 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten. In den höheren Bandbreiteklassen sind tendenziell geringere Anteile hinsichtlich des Erreichens der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate zu beobachten. Wie im Festnetz zeigen sich auch im Mobilfunk Unterschiede zwischen den Anbietern.
Die Endkund*innen bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit den Noten 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch gesunken (2020/2021: 75,7 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert erneut auf niedrigem Niveau lag, ist weiterhin davon auszugehen, dass die Nutzer*innen bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die verfügbare absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich zugesicherten Datenübertragungsrate.
Zu beachten ist jedoch, dass die Ergebnisse der Breitbandmessung davon abhängen, welchen Tarif die Nutzer*innen mit dem Anbieter vereinbart haben. Insofern lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen über die Versorgungssituation oder die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kund*innen die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.