Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

Die Feststellung von Unterversorgung erfolgt zum ersten Mal förmlich nach dem neuen neuen Telekommunikationsgesetz. Damit stehen Telekommunikationsanbieter in der Pflicht, eine Versorgung in den entsprechenden Gebieten zu gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur hat laut eigenen Angaben festgestellt, dass die Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr in Niedersachsen weder aktuell noch in absehbarer Zeit angemessen oder ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt sind. Ebenso wurde von der Behörde förmlich festgestellt, dass ein Bedarf an Versorgung besteht. Die nun vorgenommene Feststellung einer Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten erfolgt zum ersten Mal nach dem neuen Recht auf Versorgung.

In einem nächsten Schritt können sich die Telekommunikationsanbieter nun gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichten, die betroffenen Haushalte innerhalb eines Monats zu versorgen. Gibt kein Unternehmen ein Angebot ab, wird die Bundesnetzagentur spätestens nach vier Monaten ein oder mehrere Unternehmen verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versorgen und Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten. Spätestens nach drei Monaten müssen die verpflichteten Anbieter damit beginnen, die Voraussetzung für den Anschluss zu schaffen. In der Regel soll die Mindestleistung dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt nach Angaben der Bundesnetzagentur unter anderem davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.

Das Telekommunikationsgesetz spricht jeder Bürger*in einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation zu. Darunter fallen die Möglichkeit zu telefonieren und ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Download-Geschwindigkeit des Internetzugangs muss dabei mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Zudem achtet die Bundesnetzagentur darauf, dass die Latenz, also die Verzögerungszeit bis zum Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur, nicht höher als 150 Millisekunden ist. Die Werte werden von der Behörde jährlich geprüft.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.