Vereinfachte Nutzung kommunaler Liegenschaften für Mobilfunkanlagen in Bayern
Die Kommunen in Bayern haben gemeinsam mit den bundesweiten Mobilfunkbetreibern und Funkmastbetreibern (Tower Companies) einen Mustervertrag sowie ein Entgeltmodell für die Anmietung kommunaler Liegenschaften vereinbart. Diese Einigung ist Teil des „Pakts Digitale Infrastruktur“ und soll dazu beitragen, die Mobilfunkversorgung in unterversorgten Gemeinden und weißen Flecken im Freistaat zu verbessern.
In Bayern schreitet der Ausbau des Mobilfunknetzes voran und erreicht immer mehr Regionen. Dennoch bestehen laut des Bayerischen Landkreistages immer noch Herausforderungen, insbesondere bei der Standortsuche für Funkstationen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Zusätzlich laufen immer wieder Pachtverträge für bestehende Mobilfunkstandorte aus, was die Situation weiter verkompliziert. Der nun beschlossene Mustervertrag soll eine Orientierung für die Vertragsausgestaltung und Umsetzung bieten und dabei sowohl für die bayerischen Kommunen als auch für die Netzbetreiber und Tower Companies den Netzausbau erleichtern. Die letztendliche Entscheidung über die Verträge soll jedoch nach wie vor den örtlichen Gemeinden obliegen. Der Mustervertrag soll lediglich ein praxistaugliches Angebot darstellen.
Laut des Bayerischen Landkreistags stehen Anpassungen oder Neuabschlüsse für eine Vielzahl von Mobilfunkverträgen in Bayern an, wobei der Mustervertrag eine entscheidende Hilfestellung leisten soll. Zusätzlich soll die neue Regelung dazu beitragen, die Mobilfunkversorgung in der Region weiter zu verbessern und die Voraussetzungen für eine flächendeckende Versorgung zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bayerischer Landkreistag.