Beirat der Bundesnetzagentur gibt Stellungnahme zur Frequenzvergabe 2025 ab

Der Beirat unterstützt das Positionspapier der Bundesnetzagentur zur Frequenzvergabe für 2025 und betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes. Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Beseitigung von weißen Flecken und Sicherstellung eines ausgewogenen Wettbewerbs gesehen.

Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Stellungnahme zum von der Bundesnetzagentur vorgelegten Positionspapier zur anstehenden Frequenzvergabe für 2025 abgegeben. Er ist der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde in die Lage versetzt werden sollte, die vorgeschlagenen Zuteilungsmodelle und -bestimmungen zu bewerten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Ebenfalls wird die Bedeutung einer wissenschaftlichen Untersuchung der im Folgenden dargestellten Eckpunkte unterstrichen, um evidenzbasierte und nachhaltige Frequenzvergabebedingungen sicherzustellen.

Investitionssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber:

Die anstehende Frequenzvergabe ist aus Sicht des Beirats der BNetzA ein entscheidender Faktor für eine zukunftsorientierte, flächendeckende und wettbewerbsorientierte Mobilfunkversorgung in Deutschland.

Ausbauanreize:

Die im Positionspapier enthaltenen Ansätze zur Schaffung von Ausbauanreizen werden als positiv bewertet. Insbesondere gestufte Fristigkeiten, die Rabatte oder Boni für Auflagenübererfüllungen vorsehen, sowie der Ansatz der Negativauktion werden als vielversprechend erachtet. Es bestehe die Notwendigkeit, die genaue Ausgestaltung dieser Ansätze zu untersuchen und zu prüfen, wie sie mit Versorgungsauflagen kombiniert werden können. Der Beirat betont auch die Bedeutung von verbindlichen regionalen Zusagen für Versorgung und Investitionen, da diese positive Effekte im Vergleich zu abstrakten Verpflichtungen haben können. Des Weiteren sollten asymmetrische Versorgungsauflagen weiter konkretisiert werden, um Wettbewerbsunterschiede zu ermöglichen und den Ausbau effektiv zu steuern.

Infrastrukturwettbewerb und Dienstewettbewerb:

Ein funktionierendes Wettbewerbsumfeld wird ebenfalls als notwendig angesehen, da sich ein verstärkter Wettbewerb positiv auf die Qualität von Diensten und Preisangeboten auswirken soll. Es ist laut der Stellungnahme von entscheidender Bedeutung, einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operators (MVNOs) auf dem Großhandelsmarkt zu gewährleisten.

Kooperationen und Infrastruktursharing:

Aus Sicht des Beirats hat die Sicherung und der Ausbau der Mobilfunkversorgung Vorrang vor monetären Gewinnen aus der anstehenden Frequenzvergabe. Die im Positionspapier skizzierten Ansätze, Anreize für den Netzausbau zu schaffen, werden als vielversprechend angesehen. So findet das Board beispielsweise das Konzept gestaffelter Fristen mit Belohnungen oder Boni bei Überschreitung der Verpflichtungen besonders reizvoll. Auch die Idee einer Negativauktion sowie die Ausgestaltung ihrer Stufen und die mögliche Kombination mit Versorgungsverpflichtungen sollten weiter geprüft werden. Das Board ist der Ansicht, dass verbindliche regionale Versorgungs- und Investitionsverpflichtungen im Vergleich zu abstrakten Versorgungsverpflichtungen positive Effekte haben können. Es schlägt außerdem vor, asymmetrische Versorgungsanforderungen festzulegen, um Ausbaukapazitäten effektiv zu steuern und den Wettbewerb zu fördern.

Infrastrukturwettbewerb und Dienstleistungswettbewerb:

Der Beirat unterstreicht die Notwendigkeit eines funktionierenden Wettbewerbsumfelds, da sich ein verstärkter Wettbewerb positiv auf die Qualität von Diensten und Preisangeboten auswirkt. Bei der letzten Frequenzvergabe wurden Anstrengungen unternommen, um den Infrastrukturwettbewerb zu fördern. Es ist von entscheidender Bedeutung, einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operators (MVNOs) auf dem Großhandelsmarkt zu gewährleisten. Der Ausschuss bittet die Bundesnetzagentur, ihn bis zur nächsten Sitzung umfassend über die aktuelle Marktsituation zu informieren.

Kooperationen und Infrastruktursharing:

Trotz erheblicher Ausbaubemühungen in den letzten Jahren bestehen immer noch Versorgungslücken in ländlichen Gebieten, die die Datenübertragung beeinträchtigen würden. Um diese Lücken zu verringern, ohne bestehende Investitionen zu beeinträchtigen, wird die Entwicklung eines Konzepts zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen empfohlen. Der Beirat fordert die Bundesnetzagentur auf, zu prüfen, wie private Vereinbarungen zur Infrastrukturnutzung durch regulatorische Maßnahmen gefördert oder als Teil der Vergabebedingungen berücksichtigt werden können. Neben freiwilligen Vereinbarungen sollten laut Beirat auch regulative Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die die gemeinsame Nutzung von Grundstücken, Infrastrukturen, Masten, Funkzugangsnetzen und Frequenzressourcen bewerten. Die Auswirkungen auf die Abdeckung und Investitionsbereitschaft sollten analysiert werden. Es wird betont, dass Frequenzzuteilungen Klauseln zur gemeinsamen Nutzung aus Sicht der Nutzer enthalten sollten.

Versorgungsqualität:

In Übereinstimmung mit dem vorangegangenen Beschluss des Beirats vom 23. Januar 2023 wird die Bundesnetzagentur aufgefordert, die zukünftigen Definitionen der technischen Parameter an den Nutzungsanforderungen und der Nutzererfahrung (Quality of Service) auszurichten. Die technischen Parameter sollen das Nutzererlebnis widerspiegeln, was laut dem Beirat derzeit nicht der Fall sei.

Transparenz der Versorgungsqualität:

Der Beirat fordert die Bundesnetzagentur auf, im Rahmen ihrer Überwachungsverantwortung für die Mobilfunkversorgung und die Einhaltung der Frequenzverpflichtungen die Qualität der bestehenden Versorgung auf ihren Versorgungskarten darzustellen.

Mobilfunkempfang unter schwierigen Empfangsbedingungen:

Die Bundesnetzagentur sollte weitere Akteure identifizieren und bei der Festlegung der Frequenzvergabebestimmungen frühzeitig und angemessen einbinden. Bei der Festlegung von Leistungsparametern für Versorgungsverpflichtungen sollten aktuelle technologische Innovationen berücksichtigt werden.

Schließung von weißen Flecken:

Die Beseitigung von weißen Flecken in der Versorgung stellt laut dem Beirat der Bundesnetzagentur eine große Herausforderung dar. Der Beirat unterstreicht die Notwendigkeit für die Bundesnetzagentur, im Rahmen der Frequenzvergabe effiziente Wege zur Schließung dieser Lücken zu finden.

 

Zur vollständigen Stellungnahme gelangen Sie hier: Bundesnetzagentur.

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