Das BSI schreibt aus – Entwicklung und Fortschreibung des Überprüfungsschemas für öffentliche 5G-Netzbetreiber
Das BSI ist verantwortlich für die Überprüfung von Betreibern von 5G-Netzen gemäß § 165 Absatz 9 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Aufgabe ist mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 neu hinzugekommen und wird im Jahr 2023 erstmals durchgeführt. Um diesen Prüfauftrag erfüllen zu können, wurde die erste Version der Prüfgrundlage sowie des Prüfvorgehens erstellt. In diesen Dokumenten werden die Anforderungen aus dem § 165 Absatz 1 bis 7 sowie 9 TKG in Prüfkriterien überführt. In den Jahren 2023 – 2025 müssen die zwei Dokumente weiterentwickelt werden. Gründe dafür sind unter anderem die Fortentwicklung der Bezugsdokumente, wie der Katalog von Sicherheitsanforderungen gemäß § 167 TKG der Bundesnetzagentur und der ISO 27001.
Die Abgabefrist für das Angebot zur Ausschreibung „BSI-Prüfgrundlage nach § 165 Abs. 9 TKG“ ist der 22.08.2023. Bietende Personen und Unternehmen mit Erfahrungen im Bereich Informationssicherheitsmanagement (ISMS)-Audits und Kenntnissen im Bereich Business Continuity Management und Datenschutz, vorzugsweise im Bereich Telekommunikation, werden aufgerufen, sich zu bewerben.
Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie zur Bewerbung finden Sie hier.