BMDV richtet Gigabitförderung neu aus

Das Förderkonzept wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) grundlegend überarbeitet. Die Fördermittel werden prioritär in die Kommunen mit dem größten Nachholbedarf gelenkt, ohne den privatwirtschaftlichen Ausbau zu verdrängen.

Die Gigabitförderung des Bundes wird mit neuer Ausrichtung fortgeführt: Gigabitförderung 2.0. Mit dem neuen Förderkonzept wird die Förderung des Gigabitausbaus auf alle noch nicht gigabitfähigen Gebiete ausgeweitet. Im Fokus der Förderung stehen Kommunen mit einem hohen Anteil an besonders unterversorgten Gebieten oder Adressen, die nach einem bereits erfolgten Glasfaserausbau noch unversorgt sind. Die Bewertung der Förderprojekte erfolgt anhand eines neuen Kriterienkatalogs. Damit soll der Einsatz der Mittel priorisiert und der private Ausbau nicht behindert werden.

Ein Baustein ist die Potenzialanalyse. Dieses neue Instrument zeigt den Umfang des privaten Ausbaus in den Kommunen auf und hilft bei der Identifizierung von Fördergebieten. Neu eingeführt werden auch Branchendialoge. Diese sollen die Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen und den Kommunen verbessern und mit Unterstützung der Potenzialanalyse die Möglichkeiten des privatwirtschaftlichen Ausbaus ausloten.

Es werden Länderobergrenzen eingeführt, damit alle Bundesländer angemessen von der Förderung profitieren. Diese richten sich grundsätzlich nach der Anzahl der noch nicht gigabitfähigen Anschlüsse in den einzelnen Ländern.

Der Bund stellt aktuell rund 17 Milliarden Euro für die Unterstützung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Für die Gigabitförderung 2.0 sind in diesem Jahr drei Milliarden Euro eingeplant.

 

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