BMDV – 20 Millionen Euro für Förderung innovativer Netztechnologien

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zweiten Förderaufruf für die Entwicklung und Erprobung neuer Netztechnologien veröffentlicht. Mit der Fördermaßnahme sollen Impulse für den Aufbau eines Innovations-Ökosystems für Netztechnologien gegeben werden. Neben Technologien im Mobilitätssektor stehen auch nomadische Funknetze sowie Blaupausen für sektorspezifische Campusnetze im Fokus.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den zweiten Förderaufruf für die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anwendungen in Verbindung mit innovativen Netztechnologien in öffentlichen und privaten Mobilfunknetzen veröffentlicht. Die Förderrichtlinie läuft seit dem 24. April 2022. Das BMDV stellt dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Projektskizzen oder Projektanträge des zweiten Förderaufrufes können zum 17. April 2023 (Stichtag 1) oder zum 15. Mai 2023 (Stichtag 2) eingereicht werden.

Im Fokus der Förderung stehen neben Technologieentwicklung und Demonstration innovativer Netztechnologien im Mobilitätssektor auch nomadische Funknetze, etwa um im Katastrophenfall schnell ein temporäres Funknetz aufzubauen, sowie Blaupausen für sektorspezifische Campusnetze.

Mit der Förderung möchte das BMDV Impulse für den Aufbau eines Innovations-Ökosystems für Netztechnologien geben. Zielgruppe sind neben Anbietern von Hard- und Softwarekomponenten für Netztechnik auch Lieferanten, die sektorspezifisches Equipment anbieten. Durch die Förderung des Technologietransfers soll die Innovationskraft, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gesteigert und der Markteintritt neuer Hersteller und Anbieter im Komponentenmarkt unterstützt werden. Zugleich soll die Anwenderseite durch Entwicklungen von Out-of-the-Box-Lösungen mit einbezogen werden. Ziel ist es, einen niedrigschwelligen Einsatz der Technologien ohne vertieftes Expertenwissen zu ermöglichen.

Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die Gigabitstrategie des Bundes, mit der die Bundesregierung den Wegweiser für den digitalen Fortschritt bis 2030 vorgelegt hat.

Eingereicht werden können Projektanträge für Studien, die vornehmlich die Machbarkeit und Praxistauglichkeit innovativer Netztechnologien nachweisen und deren Einsatz vorbereiten sollen. Gleiches gilt für Projektskizzen für Vorhaben, die auf die Erforschung und Entwicklung geeigneter Hardwaremodule, Softwarekomponenten, Systemlösungen, Konzepte, Dienste und Anwendungen innovativer Netztechnologien abzielen. Alle Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. In allen Projektvorschlägen müssen Nachhaltigkeitsaspekte einbezogen werden.

 

Weitere Informationen zum Förderaufruf sowie zur Förderrichtlinie finden Sie hier: Bundesministerium für Digitales und Verkehr.