Entwurf der Bundesnetzagentur erfüllt Anforderungen der Deutschen Industrie nicht
28.10.2019
Der im Oktober 2019 vorgelegte Entwurf der Bundesnetzagentur für den landesweiten Aufbau und Einsatz der 5G-Funktechnologie erfüllt die Anforderungen der deutschen Industrie an Sicherheit und Anwendbarkeit nicht. Knackpunkt ist die im Entwurf vorgesehene Vertrauenswürdigkeitserklärung, welche lediglich die Bürokratie erhöhen würde, die Cyber-Resilienz jedoch nicht. Das Problem sei, dass internationale Zulieferer zwischen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Heimatmarkt oder der Vertrauenswürdigkeitserklärung abwägen müssen.
Cyber-Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Institution sich auf unterschiedliche schadhafte Cybervorfälle einzustellen, sodass im Ernstfall umgehend Maßnahmen ergriffen werden können, um diesen Vorfällen adäquat entgegen wirken zu können. Das spielt selbstverständlich auch bei der digitalen Infrastruktur eine entscheidende Rolle, da die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des 5G-Netzes, nicht nur in den Augen der deutschen Industrie und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BDI), für die deutsche Cybersicherheit unentbehrlich ist.
Das BDI plädiert generell dafür über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus zu schauen und den Fokus auf die Erarbeitung der europäischen Cybersicherheitsanforderungen an 5G-Komponenten zu legen. Auf Basis des EU Cybersecurity Acts sollen diese Cybersicherheitsanforderungen zügig entwickelt werden und technische sowie regulatorische Aspekte beinhalten. Zudem müssen für sensible Produkte im 5G-Netz hohe Sicherheitsstandards festgelegt werden, welche auch europaweit gelten und in allen Ausschreibungen berücksichtigt werden müssen.
Weitere Inhalte des Entwurfes der Bundesnetzagentur sind neben der Notwendigkeit eines Nachweises der Vertrauenswürdigkeit von Herstellern und Lieferanten, beispielsweise die Einführung eines Sicherheitsmonitorings sowie der Einsatz von Fachpersonal in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Für die Industrie liegt der Erfolg von 5G in Deutschland an der Geschwindigkeit des Ausbaus: Die Wirtschaft fordert simple, schnelle Genehmigungsverfahren für den Mobilfunkausbau. Unternehmen, die lokale Campusnetze beantragen wollen, benötigen die Planungssicherheit bei der Nutzung von Spektrum sowie Verfahren, die schnell umsetzbar sind.
Im Frühjahr wurden in Deutschland 5G-Frequenzen für 6,5 Milliarden Euro an Netzbetreiber versteigert. Dabei wurde ein Teil der Frequenzen, von 3.700 MHz bis 3.800 MHz und der Bereich 26 GHz für den lokalen Einsatz in Industrie, Forschung und Landwirtschaft, reserviert. Zur Zeit ist die Beantragung einer solchen lokalen 5G-Frequenz allerdings noch immer nicht möglich. Aufgrund eines neuen Vorschlags des Bundesfinanzministeriums sollen sich die geplanten Gebühren nun erst einmal deutlich erhöhen, was die Ursache für die gegenwärtige Stockung des Verfahrens sein könnte.
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