EU-Kommission sieht keine erhöhte Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern im Zuge der Einführung von 5G

Bei 5G-Netzen werden sowohl viel kleinere Antennen als auch geringere Belichtungswerte im Vergleich zu den aktuellen 2G-, 3G- und 4G-Netzen verwendet.

Elektromagnetische Felder (EMF) sind physikalische Felder, die „durch stationäre, sich drehende oder sich bewegende elektrisch geladene Teilchen erzeugt“ werden. Anders als es den Anschein erwecken mag, dass elektromagnetische Felder erst durch die heutige digitale Welt entstanden sind, kommen diese auch schon seit Anbeginn der Zeit in der Natur vor. Aufgrund der zunehmenden Zahl drahtloser Geräte (Smartphones, Laptops usw.) entstand in der Bevölkerung Unsicherheit darüber, wie sich die EMF-Exposition auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte.

Die durch drahtlose Kommunikationsgeräte verursachten EMF-Expositionen unterliegen den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union. Der Rat der Europäischen Union legt die Grenzwerte fest, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) bestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass die festgelegte Exposition-Grenze der EU 50-mal niedriger ist als das, was internationale wissenschaftliche Erkenntnisse als Auswirkungen auf die Gesundheit vermuten lassen. Die festgelegte Expositions-Grenze ist für die EU-Mitgliedstaaten nicht bindend. Die Mitgliedsstaaten sind aber dazu aufgefordert, für eine einheitliche Anwendung zu sorgen.

Auch die fünfte Generation drahtloser Netzwerke wird von einigen Bürger*innen als Gefahr für die öffentliche Gesundheit betrachtet. Einige Bürger*innen vertreten die Meinung, dass die EMF-Exposition bei 5G-Netzen höher ist als die Exposition von derzeitigen 4G-Netzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei 5G- und 6G-Netzen sowohl viel kleinere Antennen als auch geringere Belichtungswerte im Vergleich zu den aktuellen 2G-, 3G- und 4G-Netzen verwendet werden. Bis zu einem gewissen Grad können diese kleineren Antennen mit Wi-Fi-Installationen verglichen werden. Die neuen Besonderheiten der 5G-Technologie wurden bei der Festlegung der überarbeiteten ICNIRP-Leitlinien berücksichtigt.

Diesbezüglich erließ die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung über die physischen und technischen Merkmale von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite. Durch diese Verordnung werden keine neuen EU-Grenzwerte für EMF eingeführt und alle Anlagen müssen sich an die geltenden nationalen oder regionalen Vorschriften halten.

Aufgrund dessen kommt die EU-Kommission zu dem Entschluss, dass sich der Aufbau von 5G-Netzen nach allen bestehenden Empfehlungen nicht negativ auf die Gesundheit der Menschen auswirken wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: EU-Kommission.