Über 220 Frequenzzuteilungen für private 5G-Netze

Die Bundesnetzagentur vergibt seit über eineinhalb Jahren lizensierte Frequenzen für private 5G-Campusnetze

Die Bundesnetzagentur hat den Frequenzbereich 3.700 – 3.800 MHz für die private lokale Frequenznutzung geöffnet. Die Frequenzen können beispielsweise  für industrielle Campusnetze verwendet werden. Zuteilungsnehmer sind vor allem mittelständige und große Unternehmen, wobei auch einige Forschungseinrichtungen unter den Frequenzinhabern sind.

Stand Juni 2022 gingen 220 Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für lokale 5G-Netze bei der BNetzA ein. Davon erhielten bereits 220 Anträge eine Lizenz zur Nutzung eines lokalen 5G-Netzes. Hiervon sind 29 Frequenzinhaber in NRW angesiedelt.

Seit einigen Monaten gibt es nun auch die Möglichkeit zur Beantragung von Lizenzen im Frequenzbereich von 24.250 – 27.500 MHz. Hier sind jedoch erst 12 Anträge eingegangen. Fünf Zuteilungen sind öffentlich bekannt. Deutschlandweit erster Zuteilungsinhaber ist unserer Konsortialpartner die Technische Universität Dortmund. Insgesamt sind in NRW zwei Zuteilungen bekannt.

Listen der Frequenzzuteilungsinhaber, welche der Veröffentlichung zugestimmt haben, sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden. Das Competence Center 5G.NRW hat einen aktuellen Überblick der Campusnetze in der Bundesrepublik erstellt. In diesem Dokument finden Sie alle Inhaber von Campusnetzlizenzen, die einer Veröffentlichung dieser Information zugestimmt haben.