5G-Campusnetze: Antragsverfahren bei der BNetzA

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Ergänzend zur Roadshow „5G Campusnetze“ der DIHK startet ein Online-Angebot bestehend aus fünf je einstündigen Webinaren, in denen Ihnen verschiedene Einblicke – über die technischen und organisatorischen Aspekte, das Antragsverfahren für die Frequenzvergabe bei der Bundesnetzagentur bis hin zur Vorgehensweise bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von 5G bereitgestellt werden.

Im vierten Teil der Webinarreihe stellt Meik Gawron von der Bundesnetzagentur das Verfahren für die Beantragung eines 5G-Campusnetzes dar.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Sommer letzten Jahres in einer Auktion Frequenzen zum Aufbau bundesweiter Mobilfunknetze an die vier Unternehmen Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 Drillisch versteigert. Darüber hinaus hat die BNetzA zusätzlich 100 MHz Frequenzbandbreite im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz exklusiv für Campusnetze reserviert, die im Zuge eines Vergabeverfahrens berechtigten Antragstellern zugeteilt werden können. Diese Frequenzen werden also nicht versteigert, allerdings fällt eine Lizenzgebühr für ihre Nutzung an. Meik Gawron informiert Sie über die Berechnung dieser Gebühr sowie die Frage, wer solche Frequenzen nutzen kann und was getan werden muss, um eine entsprechende Lizenz zu erhalten.