Bundesnetzagentur entscheidet erstmals über den offenen Netzzugang bei geförderter Breitbandinfrastruktur

Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, einen offenen Netzzugang zu unbeschalteten Glasfasern für ein öffentlich gefördertes Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

Durch die Gewährung staatlicher Fördermittel zum Breitbandausbau erhalten Wettbewerber*innen Zugang zur mit Fördermittel errichteten Infrastruktur, wodurch folgende Ziele angestrebt werden:

  • Schließung der digitalen Kluft
  • Erzeugen gleichwertiger Lebensverhältnisse
  • Herstellung eines vergleichbaren Dienstangebots in Gebieten mit und ohne Förderbedarf.

Des Weiteren werden durch diese Entscheidung zum einen das Recht auf einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang sowie die Wettbewerbsfähigkeit in der Telekommunikationsinfrastruktur gestärkt, so der Präsident der Bundesnetzagentur.

Hintergrund des Beschlusses ist die Streitbeilegung um einen offenen Netzzugang. Die involvierten Unternehmen sind die Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, die goetel GmbH sowie die Breitband Nordhessen GmbH.

Mit dem Beschluss kann das nachfragende Unternehmen grundsätzlich aus allen aktiven und passiven Zugangsprodukten frei wählen, sodass der Zugangsanspruch der Unternehmen hierbei auch auf die Überlassung unbeschalteter Glasfasern im Kernnetz („backbone“) gerichtet sein kann.

Den Erlass der Entscheidung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesnetzagentur.