Erleichterung beim Bau von Mobilfunkmasten
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, das Bauen in NRW zu erleichtern. Geplant wird dafür eine Novelle der Landesbauordnung durch Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Abgeschwächt werden sollen die Vorschriften für den Ausbau von Dachgeschoss zu Wohnungen, damit mehr Wohnraum entstehen kann.
Im letzten Jahr wurde die Landesbauordnung reformiert. Bisher lagen die Schwierigkeiten beim Dachausbau oder der Aufstockung darin, dass für den zusätzlichen Wohnraum zusätzliche Vorschriften für das ganze Gebäude eingehalten werden mussten, zum Beispiel beim Brandschutz. Aus diesem Grund wurden viele Hausbesitzer vom Ausbau abgehalten. Nun soll dieses Problem reduziert werden.
Des Weiteren sollen Vorschriften beim Bau von neuen Mobilfunkmasten gelockert werden. Bisher war nur dann eine Errichtung ohne Extra-Genehmigung möglich, wenn die Masten nicht höher als zehn Meter waren. Erhöht wird diese Grenze nun auf 15 Meter, wenn sie auf dem Boden stehen. Masten, die auf Gebäuden angebracht sind, dürfen zehn Meter über das Dach hinausragen. Bislang gab es dafür keine einheitliche, gesetzliche Regelung.
Weitere geplante Aspekte sind die Beschleunigung der Bearbeitung von Baugenehmigungen und das Recht der Städten und Gemeinden, Eigentümer von lange leerstehenden Gebäuden zum Abriss zu zwingen. Der Landtag muss die Novelle der Landesbauordnung noch verabschieden. Die neue Verordnung soll dann ab Sommer 2021 rechtsverbindlich werden.
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