Bundesnetzagentur konsultiert Rahmenbedingungen für Mobilfunkfrequenzen ab 2026

Die Bundesnetzagentur plant, die Nutzung von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland zu verbessern, indem unter anderem die Nutzungsrechte verlängert werden sollen. Außerdem soll es interessierten Parteien ermöglicht werden, während der Konsultationsphase eigene Ansichten zu den geplanten Maßnahmen mit einzubringen.

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz zur Konsultation gestellt. Diese Frequenzen sind derzeit im Besitz von Mobilfunknetzbetreibern und ihre Nutzungsrechte laufen Ende 2025 aus. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Qualität und Verfügbarkeit von Mobilfunkdiensten in Deutschland zu verbessern.

Eine der zentralen Maßnahmen ist die Verlängerung der Nutzungsrechte um fünf Jahre. Dies bedeutet, dass die Frequenzen, die ursprünglich 2026 neu vergeben werden sollten, nun bis 2031 genutzt werden können. Darüber hinaus sollen die Frequenzen, deren Nutzungsrechte 2033 enden, ebenfalls im Jahr 2028 zur Vergabe stehen. Ein Hauptziel dieser Maßnahmen ist es laut der Bundesnetzagentur, die Mobilfunkversorgung in dünn besiedelten Gebieten zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen. Die Mobilfunknetzbetreiber werden aufgefordert, bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten mit einer Mindestgeschwindigkeit von 100 Mbit/s zu versorgen. Eine weitere Verpflichtung betrifft die Versorgung von Verkehrsinfrastrukturen. Bis Ende 2028 müssen Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s abdecken, während Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserwege mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s versorgt werden sollen. Die Bundesnetzagentur plant auch eine Zusammenarbeit zwischen Mobilfunk- und Schienennetzbetreibern, um eine Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen zu gewährleisten. Dies könnte laut eigenen Angaben die Konnektivität in Zügen und entlang von Bahnstrecken erheblich verbessern.

Des Weiteren werden Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs in Betracht gezogen. Dies könnte den Wettbewerb zwischen Mobilfunkanbietern ankurbeln und den Verbrauchern eine größere Auswahl an Diensten bieten. Es wird auch über die Möglichkeit eines Verhandlungsgebots für National Roaming nachgedacht, was eine erweiterte Netzabdeckung ermöglichen würde.

Die Konsultationsphase wird es interessierten Parteien ermöglichen, ihre Ansichten zu diesen geplanten Maßnahmen einzubringen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Die Bundesnetzagentur strebt an, die Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2026 festzulegen, um die Mobilfunkversorgung in Deutschland zu stärken und die digitale Kluft zwischen Stadt und Land zu verringern.

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