Chancen und Risiken des Mobilfunkausbau

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Bericht zu den Chancen und Risiken von 5G veröffentlicht.

Die Vorteile des neuen Mobilfunkstandards 5G liegen auf der Hand, eine hohe Datenrate und niedrige Latenzen ermöglichen die Entwicklung vieler neuer Anwendungen sowie die Verbesserung von bereits bestehenden Anwendungen. In Zahlen sind die Übertragungsrate seit den 1990er-Jahren um mehr als das zehntausend- fache gestiegen, wohingegen sich die Latenzen auf etwa eine Millisekunde reduziert haben. Ebenso bieten Technologien, wie das „beamforming“ einen weiteren effizienten Leistungszuwachs. Nicht zuletzt wegen dieser neuen Möglichkeiten strebt die Bundesregierung an, bis Ende des Jahres 2024, 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der bundesweiten Fläche mit 5G oder LTE zu versorgen. Um diese Pläne zu verwirklichen, ist die Erschließung neuer Antennenstandorte nötig sowie die Aufrüstung von bereits bestehenden Standorten. Ebenso ist der vermehrte Einsatz von Kleinzellen möglich, um in Ballungsgebieten die entsprechenden Kapazitäten für ein große Anzahl von Menschen zu bieten. Im Bundesland NRW gab es im April 2020 14.000 Mobilfunkstandorte.

Doch neben diesen Chancen und Vorteilen ergeben sich natürlich auch mögliche Risiken, die es zu kontrollieren gilt. Zwecks Information über entsprechende Risikomöglichkeiten hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen den Bericht „MOBILFUNKTECHNIK 5G Chancen und Risiken im Faktencheck“ veröffentlicht. Der Bericht enthält Erkenntnisse über Strahlungsrisiken, welche durch die Verwendung der bereits bestehenden Frequenzbereiche sowie die Zuschaltung neuerer Frequenzbereiche vorliegen.

In Deutschland sind die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunks in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Die Grenzwerte gelten natürlich auch für den neuen Mobilfunkstandard 5G und sind bindend für alle Mobilfunkanlagen mit einer Leistung ab 10 Watt. Jedoch haben sich die Mobilfunkanbieter verpflichtet, die Grenzwerte auch für Kleinzellen mit einer Leistung unter 10 Watt einzuhalten. Messungen zu diesen Grenzwerten werden regelmäßig durchgeführt und sind öffentlich einsehbar in der EMF-Datenbank hinterlegt. Ebenso unterliegen die Grenzwerte immer wieder entsprechenden Prüfungen.

Grundsätzlich hat sich die Strahlenbelastung durch den Mobilfunkausbau nicht sonderlich erhöht, jedoch sieht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) noch Forschungsbedarf bei Frequenzen über 20 GHz. Vor allem geht die größte Strahlenbelastung durch Mobilfunksignale von Endgeräten aus, weshalb empfohlen wird, auf die Nutzung von Strahlungsarmen Produkten zu achten, sowie die Nutzungsdauer und die Entfernung zu Endgeräten kontrolliert zu gestalten. Der Mobilfunkstandard 5G bietet hier die Vorteile, dass durch die erhöhte Konnektivität weniger starke Signale der Endgeräte nötig sind und so die Strahlenbelastung der Endbenutzer*innen sinkt. Zudem senden 5G-Sendemasten weniger Kontrollsignale, wodurch ebenfalls geringere Immissionen während Zeiten mit wenig Datenverkehr ermöglicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zu dem vollständigen Bericht gelangen Sie hier.