LANUV veröffentlicht Abschlussbericht zu elektromagnetischen Feldern in NRW
Die Mobilfunktechnologie 5G wird als eine der Schlüsseltechnologien für die Digitalisierung angesehen. Die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26.BImSchV) umfassen auch 5G-Frequenzen, sodass die Grenzwerteinhaltung vor allen nachgewiesenen Auswirkungen schützt. In den vergangenen Monaten hat der 5G-Ausbau in Nordrhein-Westfalen deutlich an Fahrt gewonnen. Mittlerweile werden 98 Prozent der Landesfläche in NRW von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. 91 Prozent sind mit der neuesten Mobilfunkgeneration 5G abgedeckt. Mehr als 9.500 5G-Standorte gibt es derzeit landesweit. Mehr als 10.300 5G-Standorte sollen in NRW bis Ende 2024 realisiert werden.
Die Bürger*innen in NRW sollen frühzeitig und verlässlich über die Feldstärken im Zusammenhang mit neuen Mobilfunktechnologien informiert werden. Zu diesem Zweck stellt das nordrhein-westfälische Untersuchungsvorhaben umfassende Messergebnisse zur Verfügung. Die Untersuchung knüpft an die Messprogramme an, die das Land Nordrhein-Westfalen bereits zu den früheren Mobilfunkgenerationen (GSM, UMTS, LTE) durchgeführt hat. Im Land wurden an zehn ausgewählten großen 5G-Standorten – so genannten Makrostandorten – systematische Messungen der Immissionen durch elektromagnetische Felder durchgeführt. Betrachtet wurden sowohl Sendeanlagen, an denen 5G über die Technik DSS parallel mit LTE im gleichen Frequenzband betrieben wird, als auch neue Sendeanlagen, die mit höheren Funkfrequenzen bei 3,6 GHz betrieben werden und hierüber eine hohe lokale Funkversorgungskapazität ermöglichen.
In der Umgebung von drei ausgewählten 5G-Kleinzellenstandorten wurden ebenfalls systematische Messungen durchgeführt. Diese Sendeanlagen sind weniger leistungsstark als die an den Makrostandorten. Sie verfügen über eine geringere Reichweite und sind für eine gute Datenübertragung an stark frequentierten Orten wie Innenstädten oder Bahnhöfen konzipiert. Zusätzlich wurden die Immissionen eines typischen 5G-Smartphones im Feld untersucht.
Ergebnisse im Überblick:
- An allen untersuchten 5G-Standorten werden die Grenzwerte der 26. BImSchV auch bei maximal möglicher Anlagenauslastung sicher eingehalten.
- Makrostandorte: durchschnittlich 2,05 Prozent Grenzwertauslastung bis maximal 6,27 Prozent (ungünstiger Standort). Kleinzellenstandorte: durchschnittlich 0,35 Prozent bis maximal 1,54 Prozent (ungünstiger Standort).
- Deutliche Abweichung der gemessenen Immissionen von den aus den technischen Anlagendaten hochgerechneten theoretisch maximal möglichen Immissionen: Makrostandorte: maximal mögliche Grenzwertauslastung im Durchschnitt bei 12,70 Prozent bis 52,22 Prozent am ungünstigsten Standort. Kleinzellenstandorte: maximal mögliche Grenzwertauslastung von durchschnittlich 4,91 Prozent bis 25,90 Prozent am ungünstigen Standort.
- Zum Zeitpunkt der Messungen war das Netz, insbesondere im neuen 3,6 GHz-Band, offenbar noch kaum ausgelastet.
- Die maximalen Immissionen von 5G im 3,6 GHz-Band in der Umgebung der Makrostandorte sind höher als die Immissionen von 5G mit der DSS-Technik bzw. mit den Vorgängertechnologien LTE/GSM. Dies ist auf eine effizientere Strahlungsbündelungstechnik, das sogenannte „Beamforming“, bei der Funkversorgung des Mobilfunknutzers zurückzuführen.
- Höhere Immissionen im Nahbereich des Smartphones: Im Abstand von 50 Zentimetern wird der Grenzwert zu 8,8 Prozent ausgeschöpft. In etwa einem Meter Entfernung vom Smartphone werden mit etwa drei Prozent Grenzwertausschöpfung vergleichbare Werte wie in der Umgebung von 5G-Basisstationen erreicht.
Weitere Informationen sowie den Abschlussbericht finden Sie hier.