Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Südafrika

Gefördert werden Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren

Im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums erfolgt die Förderrichtlinie Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Deutschland und Südafrika. Ziel ist es, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft mit und in den EU13-Ländern sowie in den assoziierten Ländern zu festigen und die Länder an die großen europäischen Innovationsprogramme zu vermitteln.

Die bilaterale Technologiekooperation mit Südafrika soll mit der Fördermaßnahme in bestimmten Themenfeldern gefördert werden – besonders in Hinblick auf die Kooperation von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen beider Länder. Gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren durch das südafrikanische Department of Science and Innovation und das deutsche BMBF. Die Förderrichtlinie wird nach den Verfahren von EUREKA durchgeführt. EUREKA ist ein europäisches Netzwerk mit assoziierten Ländern für grenzüberschreitende Kooperationen im Bereich technologische Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Beabsichtigt wird, dass fachliches Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekte gebündelt werden und so effektiver genutzt werden können.

Die Projekte werden in der Regel für maximal 36 Monate mit einer Summe von maximal 500.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier: BMBF.