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Zweiter deutsch-französischer Förderaufruf zu 5G-Campusnetzen

Deutschland und Frankreich fördern erneut gemeinsam Kooperationsprojekte zu 5G-Campusnetzen

Eine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Mai 2021 veröffentlicht und im September 2021 abgeschlossen. Es wurden vier Projekte ausgewählt, sodass aktuell schon 34 französische und deutsche Einrichtungen unterstützt werden. Bei der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden Anpassungen vorgenommen. Der Anwendungsbereich zielt nun konkret auf 5G-Industrieanwendungen ab.

Der gemeinsame deutsch-französische Aufruf zur Einreichung von Projekten für 5G in der Industrie verfolgt zwei miteinander verknüpfte Ziele:

  • Französische und deutsche Industrieunternehmen sollen ermutigt werden, Anwendungsfälle für private 5G-Netze zu entwickeln und die Technologie in ihren Fabriken einzusetzen;
  • Förderung der Entwicklung französischer und deutscher 5G-Lösungen für den Fertigungssektor. Diese Lösungen umfassen alle Telekommunikationsnetzausrüstungen (RAN, Kern, Geräte…) und Dienste (Integration, Datenmanagement und Sicherheit…).

Diese Aufforderung zur Einreichung von Projekten zielt darauf ab, Kooperationsprojekte von erheblichem Umfang zu unterstützen, die eine Wertschöpfung auf französischer und deutscher Ebene ermöglichen. Die Projekte müssen über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und sinnvolle Ansätze für die Entwicklung, Umsetzung, Prüfung und Bewertung innovativer Produkte sowie technischer Prozesse aufzeigen. Die in den Projekten umgesetzten Lösungen sollten auf verfügbaren Standards beruhen und den Sicherheitsanforderungen der Industrie entsprechen. Es werden nur Projekte mit mehreren Partnern berücksichtigt. Ziel der Ausschreibung ist es, die flexible Nutzung von 5G-Netzkomponenten aus Deutschland, Frankreich und Europa zu fördern und ein lebendiges Ökosystem von Anbietern zu stärken.

Die Projekte sollten von einem Konsortium mit einem „federführenden“ Unternehmen durchgeführt werden, das Partner aus der Industrie und/oder der Forschung zusammenbringt. Forschungseinrichtungen und technische Zentren können nicht Projektleiter sein.

  • Der Projektleiter ist ein Industrieunternehmen, das einen Bedarf an 5G-Konnektivität hat, die für die Einführung von 5G-Anwendungsfällen im Rahmen des Projekts genutzt wird;
  • Konsortien müssen mindestens einen Telekommunikationsakteur und/oder geeignete Technologiepartner für die Einführung der 5G-Anwendungsfälle umfassen.
  • Eine Einrichtung für angewandte Forschung, ein technisches Zentrum oder eine Universität aus Deutschland oder Frankreich sollte das Projekt mit wissenschaftlichem und technischem Know-how unterstützen.

An dem Konsortium sollten Partner aus Deutschland und Frankreich beteiligt sein. Mehrere Szenarien können in Betracht gezogen werden:

  • das Projekt wird von einem Industrieunternehmen geleitet, das sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ansässig ist,
  • das Projekt wird von einem Industrieunternehmen geleitet, das nur in Frankreich oder in Deutschland ansässig ist, aber an dem Konsortium sind Technologiepartner aus dem jeweils anderen Land beteiligt, oder
  • an dem Konsortium sind zwei unabhängige Industrieunternehmen beteiligt, die jeweils in einem der beiden Länder ansässig sind (in diesem Fall wird das Projekt gemeinsam geleitet).

Alle Aktivitäten müssen in Frankreich und/oder in Deutschland durchgeführt werden. Die Projekte sollen eng mit dem bestehenden Hauptprojekt oder den Demonstrationsprojekten der ersten Ausschreibung des Programms und mit nationalen Initiativen in beiden Ländern zusammenarbeiten.

Das Projekt sollte sich auf die Einführung von mindestens einem 5G-Anwendungsfall in einem industriellen Kontext sowie auf die Konzeption und den Aufbau der angepassten Telekommunikationsinfrastrukturen konzentrieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Verwaltung und dem Betrieb privater 5G-Netze, die vom Industriepartner oder seinem Dienstanbieter betrieben werden. Bei dem Projekt kann es sich um ein Experiment handeln, und der Anwendungsfall muss in einer Fabrik oder einem ähnlichen Produktionsstandort eingesetzt werden. Der Endnutzer sollte den Ehrgeiz zeigen, das Experiment nach dem Projekt zu erweitern.

Die Projekte müssen:

  • einem konkreten Bedarf an Konnektivität entsprechen, der von einem französischen und/oder einem deutschen Industrieunternehmen geäußert wurde. Der Bedarf an Konnektivität sowie die damit verbundenen technologischen Herausforderungen sollten klar dargelegt werden;
  • einen Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Lösung für Telekommunikationsnetze für die Industrie 4.0 leisten: Die durchgängige 5G-Infrastruktur muss von europäischen Unternehmen bereitgestellt werden;
  • beitragen zur Entwicklung von Business Cases und nachhaltigen Geschäftsmodellen zu 5G für die Industrie;
  • detaillierte Angaben zum Grad der technologischen Innovation im Vergleich zum Stand der Technik und zu den Wettbewerbern aufzeigen;
  • wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen der durchgeführten Arbeiten und der möglichen Beiträge in Bezug auf das geistige Eigentum angeben.
  • zum Austausch von Best Practices über Ergebnisse und Herausforderungen innerhalb des deutsch-französischen Ökosystems beim Aufbau von privaten 5G-Netzen beitragen.

Die Einbindung von KMU aus beiden Ländern wird bei der Bewertung von Vorteil sein. Projekte könnten auf den Entwicklungen der im Rahmen der ersten deutsch-französischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützten Projekte, der französischen nationalen Strategie oder deutscher Initiativen aufbauen.

Ausgewählte Konsortien werden mit bis zu 19 Millionen Euro gefördert. Der Zeitplan gestaltet sich wie folgt:

  • Veröffentlichung des Aufrufs: 03.03.2022
  • Frist für die Einreichung der Interessenbekundungen von Industrieunternehmen: 08.04.2022
  • Matchmaking-Veranstaltung: 21.04.2022
  • Frist für die Einreichung von „Gesamtprojektbeschreibungen“: 14.06.2022
  • Anhörungen der vorausgewählten Projekte: 04.07.2022
  • Frist für die Einreichung weiterer Unterlagen für die Genehmigung in Deutschland (TVB, AZA/AZK): 22.07.2022
  • Frist für die Einreichung weiterer Unterlagen für die Genehmigung in Frankreich (Dossier de candidature détaillé): 06.09.2022
  • Förderbescheid und Projektbeginn: November 2022

Die Bekanntmachung im englischen Originalwortlaut finden Sie hier.

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