Bundeskartellamt prüft mögliche kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 durch Vodafone und Vantage Towers

Da 1&1 und Vantage Towers vertraglich die gemeinsame Nutzung einer Vielzahl von Standorten vereinbart haben und es im Laufe des Jahres 2022 zu erheblichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der zugesagten Standorte gekommen ist, prüft das Bundeskartellamt, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf der „Anbieterseite“ nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden ist.

Das Bundeskartellamt prüft aufgrund einer Beschwerde der 1&1 Mobilfunk GmbH, ob die Vodafone GmbH oder die mit ihr verbundene Vantage Towers AG 1&1 bei der Mitbenutzung von Funkmasten behindert und dadurch möglicherweise gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen haben.

Nach der erstmaligen Ersteigerung eines Frequenzspektrums im Jahr 2019 hat sich der Telekommunikationskonzern 1&1 auf den Weg gemacht, sich als vierter Netzbetreiber in Deutschland zu etablieren. Dabei unterliegt 1&1 einer staatlichen Ausbauverpflichtung, die an den Erwerb der Frequenzen gekoppelt ist. Vantage Towers ist die ehemalige Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns, die im März 2021 als Aktiengesellschaft an die Börse ging. Dabei ist die Obergesellschaft des Vodafone-Konzerns auch nach dem Börsengang zunächst als Mehrheitsgesellschafter an dem Unternehmen beteiligt gewesen. Aufgabe von Vantage Towers ist die Vermarktung und Verwaltung des aus dem Vodafone-Konzern ausgegliederten Portfolios an bestehenden Mobilfunkstandorten. Dies sind in Deutschland rund 19.400 Antennenstandorte. Die Standorte sind integraler Bestandteil des deutschen Mobilfunknetzes von Vodafone und werden weiterhin von Vodafone als Hauptmieter genutzt. Das Geschäftsmodell von Vantage Towers sieht jedoch grundsätzlich vor, neben Vodafone auch anderen Mobilfunknetzbetreibern Flächen für die Montage von Antennen zur Verfügung zu stellen.

Im Dezember 2021 wurde zwischen 1&1 und Vantage Towers eine solche Mitnutzung einer größeren Anzahl von Standorten vertraglich vereinbart. Im Laufe des Jahres 2022 kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der zugesagten Standorte. Diese Verzögerung hält bis heute an. Für den in diesem Jahr geplanten Start des eigenen Mobilfunknetzes von 1&1 ist die Nutzung dieser Standorte von entscheidender Bedeutung.

Unabhängig vom Verfahren des Bundeskartellamtes prüft die Bundesnetzagentur derzeit die Verhängung eines Bußgeldes gegen 1&1 wegen Nichterfüllung der Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion 2019 zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Basisstationen. Während die Bundesnetzagentur anhand der Kriterien des Telekommunikationsgesetzes (TKG) prüft, ob der Frequenzinhaber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird im Verfahren des Bundeskartellamtes untersucht, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf der „Zulieferseite“ nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden ist.

 

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