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Sukzessive Verbesserung der Breitbandversorgung in Deutschland

Bundesnetzagentur stellt Tätigkeitsbericht aus dem Bereich Telekommunikation 2018/2019 vor

Die Bundesnetzagentur hat ihren Tätigkeitsbericht aus dem Bereich Telekommunikation 2018/2019 veröffentlicht. Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler hebt die bisherigen Tätigkeiten für den Festnetz- und Mobilfunkausbau hervor. Fundamente der Aktivitäten sind die Förderung von Investitionen, die Sicherung des Wettbewerbs sowie der Schutz der Verbraucher.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Breitbandversorgung in Deutschland aufgrund von Investitionen von Marktteilnehmern sukzessiv verbessert: Seit 2010 hat sich die Anzahl der Haushalte mit einer Versorgung von mindestens 50 Mbit pro Sekunde mehr als verdoppelt. Zudem verfügten 88 Prozent der Haushalte Ende 2018 über Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit pro Sekunde. Eine weitere Verbesserung stellt die Übertragungsrate von bis zu 100 Mbit pro Sekunde dar: Dabei werden 66 Prozent der Haushalte versorgt – der EU28-Durchschnitt liegt bei 60 Prozent.

Zur Förderung des Festnetz- und Mobilfunkausbaus hat die Bundesnetzagentur Anfang des Jahres die Marktanalyse für den Zugang zu Kupfer und Glasfaseranschlussnetzen veröffentlicht. Dafür vorgesehene Maßnahmen können laut Bundesnetzagentur nun umgesetzt werden – Grundlage dafür bilden die Mitte des Jahres publizierten Eck- und Diskussionspunkte. Aus diesen lassen sich zeitnah entsprechende Regelungen zur Realisierung eines profitablen privatwirtschaftlichen Netzausbaus sowie der Wettbewerbssicherung festsetzen.

Nach Meinung der Bundesnetzagentur wird der Mobilfunk zukünftig ein essentieller Treiber bei der Verfügbarkeit von schnellen Breitbandanschlüssen in Deutschland sein. Durch die im Juni 2019 abgeschlossene Frequenzauktion konnte die Bundesnetzagentur laut Eschweiler für die künftige Richtung des 5G-Ausbaus sorgen. Frequenzen für lokale 5G-Campusnetze ermöglichen die Umsetzung von innovativen 5G-Lösungen für Start-ups, landwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen und Industrieunternehmen. Unternehmen können somit selbst entscheiden, ob sie eigene private autonome Netze einsetzen oder Dienste der Netzbetreiber nutzen. Seit dem 21. November läuft das Antragsverfahren für lokale „5G-Campus-Netze“. Fünf Anträge liegen nach Angaben der Bundesnetzagentur vor und eine Zuteilung an die BASF wurde erteilt. Die Nutzung der Frequenzen erfolgt unmittelbar nach der Zuteilung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.

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