Telefónica erfüllt Versorgungsauflagen nicht

Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro von der BNetzA

Die Bundesnetzagentur hat Telefónica angedroht, ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass der Netzbetreiber Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 nicht fristgerecht erfüllt hat.

Bis zum 30. Juni 2020 sollte Telefónica 40 Prozent der noch zur Erfüllung der Versorgungsauflagen notwendigen 7.600 Standorte erschließen – dies konnte trotz aller Anstrengungen nicht vollständig realisiert werden. Bis zum 31. Juli 2020 hat der Netzbetreiber noch Zeit die Standorte aufzubauen. Bei Nichterfüllung wird die Bundesnetzagentur das angedrohte Zwangsgeld festsetzen.

Nach Angaben von Telefónica liegen die Gründe für die Verzögerung insbesondere in den Folgen der COVID 19-Pandemie. Diese habe zu Einschränkungen bei den Lieferketten geführt, was den Netzausbau verzögert hat.

Im Rahmen der Zuteilungen der versteigerten Frequenzen im Jahr 2015 wurde den Mobilfunkbetreibern von der Bundesnetzagentur auferlegt, ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Datenrate von mindestens 50 Mbit pro Sekunde pro Antennensektor zu versorgen. Zudem sollten bis dahin Hauptverkehrswege vollständig versorgt werden.

Ende 2019 wurden die Versorgungsauflagen aus der Auktion von 2015 durch die Bundesnetzagentur überprüft. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber hatten die Versorgungsauflagen nicht vollständig fristgerecht erfüllt. Bis Ende des Jahres wurde eine Nachfrist gewährt, begleitend sind Zwischenziele festlegt wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.