Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz

Erstmals wird ein sektorübergreifender Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) geschaffen. Das Gesetz legt Ziele fest, um den Energieverbrauch zu senken. Berücksichtigt werden explizit auch Rechenzentren.

Das Bundeskabinett hat den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Auch die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu legt das Gesetz konkrete Einsparziele für die öffentliche Hand fest. Insbesondere die Festlegung von Effizienzstandards für Rechenzentren ist Gegenstand des Gesetzes.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

  • Energieeffizienzziele

Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die, aber 2027 überprüft und ggfs. angepasst werden sollen.

Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um mehr als 550 TWh bis 2030 (ggü. 2008). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung wird die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten und – soweit nötig – über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden.

  • Energieeinsparpflichten von Bund und Länder

Der Bund und die Länder werden zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) erbringen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im nächsten sog. Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) zusammenfasst und der EU-Kommission übermittelt.

  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung

Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.

  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen

Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden die Unternehmen.

  • Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren

Neue Rechenzentren werden zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz es Stromeinsatzes achten. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.

  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Abwärme soll künftig besser genutzt werden. Hierzu werden Unternehmen verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, zu verwenden (Abwärmenutzung).

Die konkreten Einsparmaßnahmen des Energieeffizienzgesetzes ergänzen bereits bestehende Fachgesetze, wie z.B. das Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs. Dieser Instrumentenmix ist die Basis für die Erreichung der Ziele für 2030, 2040 und 2045.

 

Das Gesetz wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Hintergrund 5G

Die zunehmende Digitalisierung in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft führt zu einem exponentiellen Anstieg der Anzahl und Größe von Rechenzentren in Europa sowie weltweit. Dies kann kritische Auswirkungen auf Energie und Umwelt haben. Die 5G-Technologie ermöglicht nicht nur fortschrittliche Innovationen in der Industrie, sondern bietet auch Funktionen für das Energiemanagement, die angesichts der wachsenden Herausforderungen in den Bereichen Energie und Nachhaltigkeit von Bedeutung sein können. Allerdings werden 5G-Netze aufgrund der höheren Netzdichte, der starken Abhängigkeit von IT-Systemen und -Infrastrukturen, der höheren Netzauslastung und des beschleunigten Verkehrswachstums mehr Energie benötigen. Es ist noch nicht klar, ob Effizienzsteigerungen den steigenden Bedarf an Geräten, Software und Rechenzentren ausgleichen können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: BMWK.

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