Europäische Kommission begrüßt neue Maßnahmen zur Förderung des Gigabitausbaus
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die von der Kommission am 23. Februar 2023 vorgeschlagene Verordnung über Gigabit-Infrastrukturen. Diese Einigung erfolgt zeitgleich mit der Annahme der Empfehlung zur regulatorischen Förderung der Gigabit-Konnektivität (Gigabit-Empfehlung).
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (wie Glasfaser- und 5G-Netze) vereinfachen und beschleunigen sollen. Gleichzeitig sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für den Ausbau gesenkt werden. Um den digitalen Wandel in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, sind die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabitnetzen und der Ausbau leistungsfähiger 5G-Netze in allen besiedelten Gebieten von entscheidender Bedeutung. Diese Ziele der EU für den digitalen Wandel bis 2030 sind in der „Digitalen Dekade“ dargelegt.
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung soll insbesondere die Genehmigungsverfahren vereinfachen, die eine Voraussetzung für den Netzausbau sind. Diese stellen sicher, dass die öffentlichen Verwaltungen die Fristen für die Erteilung von Genehmigungen einhalten. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Digitalisierung von Informationen über bestehende physische Infrastrukturen, geplante Baumaßnahmen und Genehmigungsverfahren eingeführt. Damit sollen die Betreiber online auf alle Informationen zugreifen können, die sie für die Planung des Netzausbaus benötigen.
Darüber hinaus soll die Gigabitinfrastruktur-Verordnung Bestimmungen, die die Koordinierung des Ausbaus der physischen Infrastruktur (wie Leitungsrohre, Masten oder Türme) mit Arbeiten an anderen öffentlichen Infrastrukturen (z. B. Wasser- oder Stromnetze) erleichtern. Diese Maßnahmen sollen es den Betreibern erleichtern, öffentliche Infrastrukturen und Flächen (z. B. Gebäudedächer) für die Installation von Komponenten ihrer digitalen Netze wiederzuverwenden. Dadurch werden letztlich die Kosten für den Netzausbau gesenkt.
Die neuen Vorschriften zielen auch darauf ab, Innovationen zu fördern. Sie sollen sicherstellen, dass alle neuen Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, mit Glasfaserkabeln oder einer Glasfaser-kompatiblen Gebäudeinfrastruktur ausgestattet werden. Auf diese Weise soll der rasche Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität sichergestellt werden, so dass letztlich mehr Bürger*innen in den Genuss schneller Netzanbindungsdienste kommen.
Die neue Verordnung soll auch dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck elektronischer Kommunikationsnetze zu verringern, indem der Einsatz umweltfreundlicherer Technologien wie Glasfaser und 5G gefördert wird. Die Wiederverwendung bestehender physischer Infrastrukturen und eine bessere Koordinierung der Bauarbeiten werden ebenfalls dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Netzausbaus insgesamt zu verringern. Dies wird durch eine effizientere Ressourcennutzung erreicht.
Die von der Kommission angenommene Gigabit-Empfehlung enthält Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden, wie die Zugangsverpflichtungen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht zu gestalten sind, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau von Gigabitnetzen zu fördern. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betreiber Zugang zu bestehenden Netzinfrastrukturen erhalten. Insbesondere enthält die Gigabit-Empfehlung Leitlinien für Situationen, in denen der Zugang zur baulichen Infrastruktur als einzige Zugangsmöglichkeit zur Lösung der festgestellten Wettbewerbsprobleme angesehen wird.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die erzielte Einigung über die Gigabitinfrastruktur-Verordnung noch formell annehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Europäische Kommission.