IRIS²: Europas Weg zu sicherer Satellitenkonnektivität beginnt
Nach Abschluss der Bewertung des am 3. September eingegangenen optimierten besten und endgültigen Angebots (OBAFO) hat die Europäische Kommission heute dem SpaceRISE-Konsortium den Zuschlag für den Konzessionsvertrag zur Entwicklung, Implementierung und zum Betrieb des satellitengestützten Systems für sichere Konnektivität der Europäischen Union erteilt: IRIS² (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity, and Security via Satellite). Der Vergabeprozess tritt nun in die finale Phase ein, mit der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung, die für Dezember 2024 geplant ist. Diese Vereinbarung wird die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen beider Parteien festlegen.
Das SpaceRISE-Konsortium besteht aus drei führenden europäischen Satellitennetzbetreibern: SES SA, Eutelsat SA und Hispasat S.A. Zur Umsetzung des Konzessionsvertrags greift das Konsortium auf ein Kernteam aus europäischen Unternehmen zurück, das alle Segmente des Satellitenkommunikations-Ökosystems abdeckt. Zu den beteiligten Partnern zählen Thales Alenia Space, OHB, Airbus Defence and Space, Telespazio, Deutsche Telekom, Orange, Hisdesat und Thales SIX.
Ein zentraler Bestandteil des SpaceRISE-Angebots ist ein Mechanismus, der eine wettbewerbsorientierte Vergabe von Unteraufträgen sicherstellt, insbesondere zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dieser Ansatz zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und die Beteiligung neuer Marktteilnehmer zu unterstützen.
Der 12-jährige Konzessionsvertrag basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft zur Entwicklung eines Systems mit mehr als 290 Satelliten in verschiedenen Umlaufbahnen sowie der dazugehörigen Bodeninfrastruktur. Das System soll bis 2030 sowohl öffentliche Dienste bereitstellen als auch kommerzielle Anwendungen ermöglichen.
Die Finanzierung des Konzessionsvertrags erfolgt durch öffentliche Mittel, bereitgestellt von der Europäischen Union und der ESA, sowie durch private Investitionen des SpaceRISE-Konsortiums. Angesichts der Laufzeit des Vertrags, die mehrere EU-Finanzrahmen umfasst, wird die Europäische Kommission zunächst eine Mittelbindung im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen vornehmen. Zusätzliche Mittel könnten nach dem 31. Dezember 2027 bereitgestellt werden, vorausgesetzt, das Europäische Parlament und der Rat verabschieden ein entsprechendes Nachfolgeprogramm und die benötigten finanziellen Ressourcen werden verfügbar gemacht.
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