Bundesnetzagentur veröffentlicht Konsultation zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen
Die Ende 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist eine Angleichung der Laufzeiten dieser Nutzungsrechte an die Laufzeiten der später auslaufenden Nutzungsrechte. Dadurch können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen vergeben und regulierungsbedingte Engpässe vermieden werden. Zudem können Marktentwicklungen in einem späteren Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch im Hinblick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze verbunden werden. Durch ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen soll insbesondere eine Stärkung des ländlichen Raumes erfolgen. Gleichzeitig legt das Papier einen Schwerpunkt auf die lückenlose Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband.
Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens
- ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
- ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
- ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
- ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
- ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s
versorgen.
Für die Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Mobilfunknetzbetreibern und Schienennetzbetreibern soll dieses Ziel voranbringen.
Den Mobilfunknetzbetreibern möchte die Bundesnetzagentur die Verpflichtung auferlegen, weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.
Nach Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse sieht die Bundesnetzagentur sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch dem Endkundenmarkt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs. Gleichwohl beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit wettbewerbsfördernden Auflagen zu versehen.
Für Diensteanbieter und Betreiber virtueller Netze (MVNO) hält die Bundesnetzagentur die Auferlegung eines Verhandlungsgebotes für erforderlich, aber auch für angemessen. Diese Verhandlungen sollen nicht auf bestimmte Dienste, Funktechniken oder Anwendungen beschränkt werden.
Im Hinblick auf den vierten Netzbetreiber, die 1&1 Mobilfunk GmbH, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem eine kooperative Mitnutzung der Frequenzen unterhalb von 1 GHz einzuräumen. Soweit ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Darüber hinaus erwägt die Bundesnetzagentur, eine Verhandlungspflicht zum National Roaming zugunsten des vierten Netzbetreibers anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung bestehender Frequenzüberlassungen ausgesprochen werden. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur die Anordnung von National Roaming vor.
Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.
Die Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich stärker an der tatsächlich erfahrbaren Qualität orientieren. Hierzu sollen die durch die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen definiert werden, welche mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit vorliegen sollen. Zusätzlich sollen Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden.
Mit innovativen Instrumenten, wie z.B. eine Negativauktion, möchte die Bundesnetzagentur zur Verbesserung der Versorgung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, beitragen.
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind bis zum 8. Juli 2024 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.