Höhere Bandbreiten für die Mindestversorgung
Seit Dezember 2021 haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundversorgung mit Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugangsdienst. Am 20. Dezember 2024 stimmte der Bundesrat einer Erhöhung der Mindestbandbreiten zu. Die neue Regelung sieht vor, dass die Mindestgeschwindigkeit für Downloads von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s und für Uploads von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s angehoben wird. Diese Anpassung soll die digitale Teilhabe verbessern und insbesondere Mehrpersonenhaushalten eine stabilere Nutzung von Online-Diensten ermöglichen – etwa für Videokonferenzen, Online-Learning oder die gleichzeitige Nutzung mehrerer Endgeräte. Der künftige Preis für die Grundversorgung wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen auf etwa 35 Euro pro Monat festgesetzt.
Die Parameter für diese Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und angepasst. Die aktuelle Entscheidung beruht auf einem Prüfbericht der Bundesnetzagentur, der im Mai 2024 mehrere Gutachten auswertete. Diese untersuchten die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Übertragungstechniken und berücksichtigten die soziale, wirtschaftliche und digitale Lebensrealität der Bevölkerung. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages wurde die Anhebung der Mindestwerte beschlossen.
Bürgerinnen und Bürger, die keine Mindestversorgung erhalten, können sich weiterhin an die Bundesnetzagentur wenden. Diese überwacht die Einhaltung der Vorgaben und prüft regelmäßig, ob die Mindestanforderungen den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gerecht werden.
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