BMI schließt Verträge mit Telekommunikationsunternehmen zum Schutz kritischer Komponenten

Komponenten von Huawei und ZTE sollen bis spätestens Ende 2026 nicht mehr in 5G-Kernnetzen eingesetzt werden. In 5G-Zugangs- und Transportnetzen sollen kritische Managementsysteme beider Hersteller bis spätestens Ende 2029 ausgetauscht werden.

Öffentliche 5G-Mobilfunknetze sind ein elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und von entscheidender Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen. Sicherheit sowie technologische und digitale Souveränität Deutschlands bei 5G-Mobilfunknetzen haben für die Bundesregierung höchste Priorität.

Nach umfangreichen Untersuchungen wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Auftrag der Bundesregierung in den vergangenen Wochen individuelle Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica geführt. Die Verhandlungen über den weiteren Einsatz kritischer Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen wurden nun vom BMI mit einer Einigung abgeschlossen. Derzeit werden mit den drei Betreibern die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Verträge unterzeichnet.

In den Verträgen werden die Mobilfunkbetreiber dazu verpflichtet, bis spätestens Ende 2026 in ihren 5G-Kernnetzen keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr zu verwenden. Zudem müssen die Mobilfunkbetreiber kritische Funktionen der 5G-Netzmanagementsysteme von Huawei und ZTE in ihren 5G-Zugangs- und Transportnetzen bis Ende 2029 durch technische Lösungen anderer Hersteller ersetzen.

Parallel zur Einigung wurde die Einrichtung eines Forums vereinbart. Dieses soll gemeinsam Lösungen zur Umsetzung und Förderung der in den Verträgen vereinbarten Ziele erarbeiten. An dem Forum sollen neben der Bundesregierung alle Betreiber von 5G-Mobilfunknetzen sowie Industriepartner*innen und Hersteller*innen teilnehmen. Das Forum soll auch einen strukturierten Dialog über offene Schnittstellen, 6G-Standards, Netzschutz sowie Informations- und Cybersicherheit sicherstellen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie die Verbesserung des Schutzes kritischer Infrastrukturen wie der öffentlichen 5G-Mobilfunknetze und die Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Anbietern beschlossen. Insbesondere Telekommunikationsnetze müssen vor hybriden und Cyber-Angriffen geschützt werden, die schnell zu einer existenziellen Bedrohung werden können. Zur Vermeidung kritischer Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten ist daher die Wahl vertrauenswürdiger Hersteller*innen von Bedeutung.

Die vom BMI durchgeführten Prüfverfahren nach § 9b Abs. 4 BSI-Gesetz werden mit den Verträgen mit den Mobilfunkbetreibern abgeschlossen.

Nach § 9b Abs. 4 BSI-Gesetz wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat geprüft, ob und inwieweit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen beeinträchtigt werden kann.

In der Prüfung des BMI waren u.a. folgende Voraussetzungen zu prüfen:

  • ob der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird,
  • ob der Hersteller bereits an Aktivitäten beteiligt war oder ist, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten, oder
  • ob der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages steht.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: BMI.

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