Bundesnetzagentur veröffentlicht Konsultation zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen

Die Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens beabsichtigt die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Ende 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist eine Angleichung der Laufzeiten dieser Nutzungsrechte an die Laufzeiten der später auslaufenden Nutzungsrechte. Dadurch können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen vergeben und regulierungsbedingte Engpässe vermieden werden. Zudem können Marktentwicklungen in einem späteren Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch im Hinblick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.

Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze verbunden werden. Durch ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen soll insbesondere eine Stärkung des ländlichen Raumes erfolgen. Gleichzeitig legt das Papier einen Schwerpunkt auf die lückenlose Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband.

Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens

  • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
  • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
  • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

versorgen.

Für die Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Mobilfunknetzbetreibern und Schienennetzbetreibern soll dieses Ziel voranbringen.

Den Mobilfunknetzbetreibern möchte die Bundesnetzagentur die Verpflichtung auferlegen, weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.

Nach Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse sieht die Bundesnetzagentur sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch dem Endkundenmarkt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs. Gleichwohl beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit wettbewerbsfördernden Auflagen zu versehen.

Für Diensteanbieter und Betreiber virtueller Netze (MVNO) hält die Bundesnetzagentur die Auferlegung eines Verhandlungsgebotes für erforderlich, aber auch für angemessen. Diese Verhandlungen sollen nicht auf bestimmte Dienste, Funktechniken oder Anwendungen beschränkt werden.

Im Hinblick auf den vierten Netzbetreiber, die 1&1 Mobilfunk GmbH, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem eine kooperative Mitnutzung der Frequenzen unterhalb von 1 GHz einzuräumen. Soweit ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Darüber hinaus erwägt die Bundesnetzagentur, eine Verhandlungspflicht zum National Roaming zugunsten des vierten Netzbetreibers anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung bestehender Frequenzüberlassungen ausgesprochen werden. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur die Anordnung von National Roaming vor.

Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.

Die Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich stärker an der tatsächlich erfahrbaren Qualität orientieren. Hierzu sollen die durch die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen definiert werden, welche mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit vorliegen sollen. Zusätzlich sollen Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden.
Mit innovativen Instrumenten, wie z.B. eine Negativauktion, möchte die Bundesnetzagentur zur Verbesserung der Versorgung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, beitragen.

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind bis zum 8. Juli 2024 möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesnetzagentur.

Das könnte Sie auch interessieren

25.08.2020
Weltweit erste 5G-Datenverbindung im 700 MHz-Band
Qualcomm Technologies, Inc. und China Broadcasting Network (CBN) haben erfolgreich die weltweit erste Demonstration einer 5G-Datenverbindung mit großer Bandbreite im 700 MHz-Band durchgeführt. Für die Demonstration wurden technische Spezifikationen von...
News-Artikel lesen
20.09.2016
VDE und internationale Mobilfunkbranche schmieden Allianz für 5G
20.09.2016 Die fünfte Mobilfunkgeneration – der Kommunikationsstandard 5G – wird die Welt verändern. Als erstes vorausschauendes mobiles Breitbandnetz, das selbstständig steuern und regeln kann, soll 5G jederzeit und überall die...
News-Artikel lesen
16.01.2023
Rohde & Schwarz testet Sub-THz-Bereich als Baustein für 6G
Der zukünftige Mobilfunkstandard 6G soll durch größere Bandbreiten mit extrem niedriger Latenz viele neue Anwendungen ermöglichen. Ein Baustein für 6G ist dabei die Sub-THz-Technologie. Sub-THz markiert den Frequenzbereich von 100...
News-Artikel lesen
5G++ FlexiCell-Projekt veröffentlicht Rechtsgutachten für 5G-Campusnetze
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet die Einführung von 5G-Campusnetzen in der Industrie ein erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung und Flexibilisierung von Produktionsprozessen. Diesen Vorteilen stehen jedoch regulatorische Herausforderungen...
News-Artikel lesen
Telefónica erfüllt Versorgungsauflagen nicht
Die Bundesnetzagentur hat Telefónica angedroht, ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass der Netzbetreiber Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 nicht fristgerecht erfüllt hat....
News-Artikel lesen
IT-Grundschutz zur Absicherung von 5G-Campusnetzen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik möchte mit dem IT-Grundschutz ein Werkzeug für den Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) beiten. Die zugehörigen BSI-Standards 200-1 bis 200-3 beschreiben ein...
News-Artikel lesen
Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz
Das Bundeskabinett hat den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest....
News-Artikel lesen
30.11.2022
6GHz-Frequenzspektrum für den Mobilfunk der Zukunft
Die Deutsche Telekom hat das 6GHz-Frequenzspektrum unter realen Bedingungen in Bonn getestet. Das Ergebnis des Tests: Das Frequenzspektrum eigne sich sehr gut für die Mobilfunknutzung und könnte in Zukunft die...
News-Artikel lesen
Antragsverfahren für lokale Campusnetze gestartet
Heute (21.11.2019) hat das Antragsverfahren für lokale Campusnetze im Frequenzbereich 3.700-3.800 MHz begonnen. Laut den Industrieverbänden VCI (Verband der Chemischen Industrie), VDA (Verband der Automobilindustrie), VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und...
News-Artikel lesen
27.09.2016
Zukunftstechnologie 5G braucht neue Mobilfunkfrequenzen
27.09.2016 Mit der Ankündigung für eine 5G-Strategie setzt der Bund ein starkes Zeichen für die nächste Mobilfunkgeneration und damit für die Gigabit-Gesellschaft. Das erklärt der Digitalverband Bitkom anlässlich der 5G-Konferenz...
News-Artikel lesen
Europäische Kommission begrüßt neue Maßnahmen zur Förderung des Gigabitausbaus
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die von der Kommission am 23. Februar 2023 vorgeschlagene Verordnung über Gigabit-Infrastrukturen. Diese Einigung erfolgt...
News-Artikel lesen
EU-Kommission sieht keine erhöhte Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern im Zuge der Einführung von 5G
Elektromagnetische Felder (EMF) sind physikalische Felder, die „durch stationäre, sich drehende oder sich bewegende elektrisch geladene Teilchen erzeugt“ werden. Anders als es den Anschein erwecken mag, dass elektromagnetische Felder erst...
News-Artikel lesen