Bundesnetzagentur verlängert Frequenzen bis 2030

99,5 Prozent Netzabdeckung bis 2030: Der weitere Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur wird in die Wege geleitet.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz bis 2030 zu verlängern. Ziel ist eine bessere Mobilfunkversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sowie eine Stärkung des Wettbewerbs. Die Netzbetreiber müssen strenge Versorgungsauflagen erfüllen, darunter eine flächendeckende Mindestversorgung von 99,5 Prozent mit mindestens 50 Mbit/s bis 2030 sowie eine vollständige Abdeckung von Verkehrswegen. Zusätzlich sind sie verpflichtet, Binnenwasserstraßen und Kreisstraßen flächendeckend mit Breitbandinternet auszustatten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Versorgung dünn besiedelter Gemeinden, wo bis 2029 mindestens 99 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s versorgt werden sollen.

Ein besonderer Fokus der neuen Auflagen liegt auf der Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Neben der Abdeckung von Haushalten und Verkehrswegen werden die Netzbetreiber dazu verpflichtet, verstärkt in unterversorgten Regionen zu investieren. Ziel ist es, Funklöcher zu schließen und eine stabile Versorgung auch in abgelegenen Gebieten zu gewährleisten. Zudem sollen Kooperationen zwischen den Mobilfunkanbietern gefördert werden, um den Ausbau effizienter zu gestalten. Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass alle Marktteilnehmenden, einschließlich neuer Anbieter wie 1&1, faire Bedingungen für den Zugang zu Frequenzen erhalten. Dazu gehört ein Verhandlungsgebot zur kooperativen Nutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz sowie die Absicherung des National Roaming für 1&1.

Die verlängerten Nutzungsrechte werden ab 2033 zusammen mit weiteren Frequenzen in einem neuen wettbewerblichen Verfahren vergeben. Dabei sollen die Auflagen stärker an der tatsächlich erfahrbaren Netzqualität ausgerichtet werden. Zukünftig sollen Mindestdatenraten definiert werden, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit erreicht werden müssen, um eine zuverlässige Mobilfunkversorgung sicherzustellen. Zudem wird die Versorgung innerhalb von Gebäuden und in Fahrzeugen stärker in den Fokus gerückt. Die Bundesnetzagentur plant auch innovative Vergabemethoden wie Negativauktionen, um gezielt ländliche Gebiete besser zu versorgen und eine effiziente Nutzung der Frequenzen zu gewährleisten.

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