Bundeskartellamt sieht mögliche Wettbewerbsbehinderung durch Vodafone und Vantage Towers
Das Bundeskartellamt hat eine vorläufige rechtliche Einschätzung veröffentlicht, in der Vodafone und seiner Funkturmsparte Vantage Towers eine mögliche kartellrechtswidrige Behinderung des Mobilfunkunternehmens 1&1 vorgeworfen wird. Hintergrund sind erhebliche Verzögerungen bei der Bereitstellung von Antennenstandorten, die für den Netzausbau von 1&1 entscheidend sind.
Bereits im Jahr 2021 hatte die damals noch mehrheitlich zum Vodafone-Konzern gehörende Vantage Towers mit 1&1 einen Vertrag über die Nutzung von mehreren tausend Antennenstandorten geschlossen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung blieb bislang jedoch weit hinter den Erwartungen zurück: Ein Großteil der zugesagten Standorte steht 1&1 bis heute nicht zur Verfügung.
Nach Ansicht von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sprechen die bisherigen Erkenntnisse dafür, dass es sich um eine missbräuchliche Behinderung im Sinne der §§ 19, 20 GWB handelt. „Nach den bislang gewonnenen Erkenntnissen ist die verzögerte Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Standorte als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 bei seinem Markteintritt als vierter Netzbetreiber zu werten.“, erklärte Mundt.
Besonders kritisch sieht das Bundeskartellamt, dass Vodafone parallel eigene Netzkapazitäten erheblich ausgebaut hat – häufig sogar an genau den Standorten, die ursprünglich für 1&1 vorgesehen waren. Dadurch habe sich der Aufbau eines eigenen Netzes für 1&1 erheblich verzögert, was wiederum Auswirkungen auf die Marktstellung von 1&1 und die laufende Frequenzvergabe durch die Bundesnetzagentur habe.
Obwohl Vodafone und Vantage Towers seit Ende 2023 mit dem Bundeskartellamt über mögliche Zusagen verhandeln, wurden die bisher vorgelegten Vorschläge als unzureichend bewertet. Das Bundeskartellamt erwägt nun, die Bereitstellung der fehlenden Standorte im Wege einer Anordnung mit einer Frist von drei Jahren und ggf. flankierenden Maßnahmen durchzusetzen.
Vodafone und Vantage Towers haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine abschließende Entscheidung des Bundeskartellamtes wird für Mitte 2025 erwartet.
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