Bundeskabinett beschließt Gesetz für schnelleren Netzausbau

Das neue Gesetz zielt auf eine schnellere und effizientere Ausweitung der Telekommunikationsnetze ab. Es stößt jedoch auf Kritik seitens Branchenvertreter*innen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Telekommunikationsnetzausbau-Beschleunigungsgesetzes (TK-NABEG) beschlossen, der  vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt wurde. Ziel ist es, die Gigabit-Strategie der Bundesregierung umzusetzen, indem der Ausbau von Telekommunikationsnetzen beschleunigt und entbürokratisiert wird.

Ein zentrales Element ist die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus als von überragendem öffentlichem Interesse, außer im naturschutzrechtlichen Bereich, wo dies nur für die Errichtung von Mobilfunkmasten gilt. Ein weiteres Element ist das Gigabitgrundbuch, ein Informationsportal über den Netzausbau. Das Gesetz sieht zudem eine Beschleunigung des Verfahrens zur wegerechtlichen Zustimmung und die Mitnutzung öffentlicher Gebäude für Mobilfunksendeanlagen vor. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erhält neue Befugnisse zur Unterstützung der Mobilfunkversorgung und effizienteren Nutzung der erhobenen Daten.

Laut dem BMDV verfügt etwa ein Drittel der Haushalte in Deutschland über einen Glasfaseranschluss und eine 5G-Abdeckung von 92 Prozent. Bis 2030 sollen flächendeckend Glasfaseranschlüsse und der neueste Mobilfunkstandard bereitgestellt werden. Bis Ende 2025 sollen mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis ins Gebäude versorgt sein.

Dr. Ralf Wintergerst (Bitkom) und Dr. Stephan Albers (BREKO) kritisieren das TK-NABEG. Wintergerst bemängelt, dass das öffentliche Interesse nur für neue Mobilfunkanlagen in unterversorgten Regionen gilt und neue bürokratische Hürden für Unternehmen geschaffen werden. Er sieht das Gigabitgrundbuch als potenzielles Sicherheitsrisiko und fordert Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren. Albers kritisiert die Vernachlässigung des Glasfaserausbaus und fehlende Maßnahmen zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Zudem fehle eine Regelung für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze.

Quellen: BMDV, Bitkom, Breko.

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