5G-Frequenzvergabe-Regularien der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Vergabe- und Auktionsregeln der Bundesnetzagentur für die 2019 durchgeführte 5G-Frequenzversteigerung als rechtswidrig erklärt. Das Gericht verpflichtet die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln neu zu formulieren, um den gerichtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Bundesnetzagentur im Jahr 2018 festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz als rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung, die am 26. August 2024 verkündet wurde, verpflichtet die Bundesnetzagentur, die Anträge der Klägerinnen auf Aufnahme einer sogenannten Diensteanbieterverpflichtung neu zu bescheiden.

Hintergrund des Verfahrens ist die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018, mit der die Regeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen festgelegt wurden. Diese Versteigerung erbrachte Erlöse in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro und betraf Frequenzen, die für den 5G-Mobilfunk besonders geeignet sind. Die Vergaberegeln umfassten unter anderem die Verpflichtung der Zuteilungsinhaber, mit Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. Diese Regelung wurde von den klagenden Diensteanbietern als unzureichend kritisiert, da sie eine verbindliche Diensteanbieterverpflichtung gefordert hatten.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass das Vergabeverfahren unter erheblichem politischen Druck stand, insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter der Leitung des damaligen Bundesministers Andreas Scheuer. Das BMVI habe in erheblichem Umfang versucht, Einfluss auf die Entscheidungen der Präsidentenkammer zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der Versorgungsverpflichtungen. Diese Einflussnahme sei nicht nur problematisch, weil sie die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde gefährde, sondern auch, weil sie die Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Präsidentenkammer begründe.

Das Gericht befand, dass die Bundesnetzagentur ihre Unabhängigkeit nicht ausreichend geschützt habe, indem sie den Einflussversuchen des BMVI nicht entschieden entgegentreten habe. Dies habe zu einem materiellen Fehler im Abwägungsvorgang geführt, da die Forderungen des BMVI teilweise in die Vergaberegeln eingeflossen seien. Diese politisch motivierte Einflussnahme habe den Eindruck eines sachwidrigen „Nebenverfahrens“ erweckt und damit die Neutralität des Vergabeverfahrens in Frage gestellt.

Als Konsequenz dieser Feststellungen hob das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung der Präsidentenkammer auf und verpflichtete die Bundesnetzagentur, die Vergaberegeln unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben neu zu formulieren. Den Beteiligten steht nun die Möglichkeit offen, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Verwaltungsgericht Köln. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur haben wir hier für Sie verlinkt.

 

Das könnte Sie auch interessieren

ZTE veröffentlicht Nachhaltigkeitsbericht 2020
Die ZTE Corporation hat ihren Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht. ZTE beschreibt in dem Bericht, dass das Unternehmen als „eine treibende Kraft der digitalen Wirtschaft“ seiner sozialen Verantwortung nachgekommen...
News-Artikel lesen
Zur Diskussion: 5G im ländlichen Raum
Da rund 23 Prozent der deutschen Bevölkerung in ländlichen Gebieten lebt, ist die Nachfrage nach schnellen, zuverlässigen Verbindungen äußerst hoch. 2019 haben bereits führende Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland angekündigt, bis zu...
Diskussion
News-Artikel lesen
5G für kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität
5GPPP hat das Whitepaper „5G Trials for Cooperative, Connected and Automated Mobility along European 5G Cross-Border Corridors – Challenges and Opportunities“ publiziert. Das Whitepaper stellt den Umfang, die Anwendungsfälle, die...
News-Artikel lesen
Telefónica erfüllt Versorgungsauflagen nicht
Die Bundesnetzagentur hat Telefónica angedroht, ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass der Netzbetreiber Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 nicht fristgerecht erfüllt hat....
News-Artikel lesen
Neuer Entwurf für gemeinsame Nutzung von Mobilfunkfrequenzen
Die Möglichkeiten der drahtlosen Konnektivität, die der neue Mobilfunkstandard 5G mit sich bringt, bieten viele Vorteile im alltäglichen Leben und für wirtschaftliche Anwendungen. Doch mit der Ausbreitung von immer mehr...
News-Artikel lesen
Beirat der Bundesnetzagentur gibt Stellungnahme zur Frequenzvergabe 2025 ab
Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Stellungnahme zum von der Bundesnetzagentur vorgelegten Positionspapier zur anstehenden Frequenzvergabe für 2025 abgegeben. Er ist der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde...
News-Artikel lesen
Analysys Mason und Huawei Whitepaper: Opportunities and Challenges of „5G New Calling“
Sprachtelefonie bzw. herkömmliche Telefondienste waren lange Zeit kein Feld technischer Innovation. Unter dem Begriff 5G New Calling zeichnen einige Anbieter eine Vision, die nicht nur das Nutzer*innenerlebnis bei Sprachanrufen verändern,...
News-Artikel lesen
Netcologne kritisiert, dass keine regionale Frequenznutzung möglich ist
Aus Sicht des lokalen Netzbetreibers Netcologne sind 5G und die technischen Innovationen nur durch Zusammenarbeit zu verwirklichen. „Das geht alles nur, wenn wir kooperieren“, erklärte Horst Schmitz, Leiter der Technik bei...
News-Artikel lesen
IT-Grundschutz zur Absicherung von 5G-Campusnetzen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik möchte mit dem IT-Grundschutz ein Werkzeug für den Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) beiten. Die zugehörigen BSI-Standards 200-1 bis 200-3 beschreiben ein...
News-Artikel lesen
Pilotprojekt der Telekom und MIRA GmbH für teleoperiertes Fahren in Bonn gestartet
Die deutsche Telekom AG hat in Zusammenarbeit mit der MIRA GmbH das gemeinsame Pilotprojekt zum teleoperierten Fahren vorgestellt. Die gemeinsame Zusammenarbeit besteht aus einem Shuttle-Service, welcher durch Teleoperation gesteuert wird...
News-Artikel lesen
Geringes Interesse an Campusnetzen
Zwei Wochen nach dem Start der Lizenzvergabe durch die Bundesregierung bekunden bislang nur wenige deutsche Unternehmen Interesse an firmeneigenen 5G-Netzen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf die Bundesnetzagentur berichtet, liegen bislang...
News-Artikel lesen
Studie: Neue Geschäftsmöglichkeiten durch 5G
Das Infosys Knowledge Institute (IKI) hat eine neue Studie über den aktuellen Stand der 5G-Einführung veröffentlicht. Im Rahmen einer Umfrage sammelte das Institut neue Erkenntnisse zu Chancen und Herausforderungen der...
News-Artikel lesen