Bundesnetzagentur führt öffentliche mündliche Verhandlung zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen durch
Ende 2025 laufen die aktuellen Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Diese Frequenzen, die derzeit von den drei großen Mobilfunknetzbetreibern genutzt werden, spielen eine entscheidende Rolle bei der flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollen die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Laufzeiten mit anderen, später auslaufenden Nutzungsrechten zu synchronisieren. Dies ermöglicht eine umfassendere Vergabe von Frequenzen in einem zukünftigen Verfahren und trägt dazu bei, künstliche Knappheiten zu vermeiden. Gleichzeitig können marktbezogene Entwicklungen in die Gestaltung künftiger Vergabeverfahren einfließen. Ein erweiterter Vergaberahmen bietet Unternehmen zudem mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte wird durch Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze ergänzt. Zusätzlich plant die Bundesnetzagentur, diese Verlängerung mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu verbinden. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Öffentliche Verhandlung am 9. Januar 2025
Auf Antrag der Freenet AG wird die Bundesnetzagentur am Donnerstag, den 9. Januar 2025, eine öffentliche mündliche Verhandlung zur Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen durchführen. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr in Raum 0.10 im Gebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn. Eine kurzfristige Teilnahme ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist verstrichen ist.
Im Vorfeld hat die Bundesnetzagentur ein Handout veröffentlicht, das die vorgesehenen Festlegungen der Präsidentenkammer zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz zusammenfasst. Diese Festlegungen basieren im Wesentlichen auf dem Konsultationsentwurf, der im Mai 2024 veröffentlicht wurde.
Interessierte Kreise sind eingeladen, ihre Anliegen und Positionen in der öffentlichen Verhandlung vorzutragen. Die Bundesnetzagentur strebt an, zeitnah nach der Verhandlung über die Bereitstellung der Frequenzen zu entscheiden, um Rechts- und Planungssicherheit für den Markt zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie hier sowie auf der Seite der Bundesnetzagentur.