Neue Richtlinie zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen tritt in Kraft
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht eine neue Richtlinie zur Förderung der digitalen Infrastruktur. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes zu beschleunigen.
Die neue Richtlinie für digitale Infrastruktur-Koordination hat das Ziel, Kommunen bei der Koordination und Umsetzung digitaler Infrastrukturprojekte zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Förderung von Koordinator*innen auf kommunaler Ebene erreicht werden. Diese Koordinator*innen für digitale Infrastruktur sollen als zentrale Anlaufpunkte fungieren und sowohl Kommunen als auch Telekommunikationsunternehmen bei der Verfahrensabwicklung, Genehmigungen und Planung des Ausbaus von Glasfaser- und Mobilfunknetzen unterstützen. Die Koordinator*innen sollen unter anderem bei der Identifizierung kritischer Gebiete, der Abstimmung mit Behörden sowie der Öffentlichkeitsarbeit und der Beratung von Unternehmen eine zentrale Rolle spielen. Die Förderung umfasst bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähige Ausgaben, wobei der Höchstbetrag für eine Vollzeitstelle bei 210.000 Euro für eine Laufzeit von 36 Monaten liegt.
Die neue Richtlinie zur Förderung der digitalen Infrastruktur, die am 1. September 2024 in Kraft getreten ist, beinhaltet ebenfalls Regelungen für die Fortführung von bereits geförderten Gigabit- und Mobilfunkkoordinatorstellen. Besonders wichtig ist der Ausschluss einer Doppelförderung, wodurch eine gleichzeitige Förderung durch frühere Richtlinien nicht möglich ist. Für bereits bestehende Gigabitkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatorinnen, die nach den Richtlinien vom 8. Juli 2021, 28. November 2022 oder 26. Juni 2022 gefördert werden, gilt eine spezielle Übergangsregelung. Diese besagt, dass eine zusätzliche Förderung im Rahmen der neuen Richtlinie nur für Aufgabenbereiche möglich ist, die von der bestehenden Förderung nicht abgedeckt werden. Dabei kann im Einvernehmen mit dem MWIKE eine ergänzende Förderung für bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit gewährt werden.
Nach Abschluss der bestehenden Förderungen werden alle Aufgaben der Koordinator*innen, die in der alten Richtlinie definiert wurden, im Rahmen der neuen Richtlinie vollständig übernommen und fortgeführt.
Quelle: MWIKE.