Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht Stellungnahme zur nächsten Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur
Für die im Jahr 2026 auslaufenden Frequenznutzungsrechte im Mobilfunk erarbeitet die Bundesnetzagentur derzeit neue Vergabebedingungen. Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für die Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hält diesen Entwurf aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher und mit Blick auf einen lebendigen Wettbewerb für enttäuschend. Der Entwurf benachteilige Diensteanbieter und Mobilfunkprovider ohne eigenes Netz, so der vzbv. Dies sei nicht das erste Mal. Auch bei den Standards LTE und 5G sei auf eine Zugangsverpflichtung verzichtet worden. Die Folge: Diensteanbieter und Mobilfunkprovider haben bis heute überwiegend keinen Zugang zu schnellen Netzen. Zudem würde die Bundesnetzagentur aus Sicht des vzbv an der haushaltsbezogenen Bemessung des Ausbaus festhalten. Dies würde einen flächendeckenden Ausbau verhindern.
Damit der flächendeckende Ausbau des Mobilfunks erfolgreich gelingen kann, fordert der vzbv eine Verpflichtung der Diensteanbieter für mehr Wettbewerb und eine Verpflichtung zum flächendeckenden Ausbau.
Die vollständige Stellungnahme des vzbv finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.